Dauer
Ca. 5 Minuten
Finden Sie heraus, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Sie relevant sind – kostenlos, anonym und in nur 5 Minuten.
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10 Fragen
100% Datenschutz
Basiert auf Verordnung
Dieser Selbsttest hilft Ihnen einzuschätzen, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (G-Untersuchungen) für Ihre berufliche Tätigkeit relevant sein könnten. Beantworten Sie die folgenden Fragen zu Ihrem Arbeitsplatz und Ihren Tätigkeiten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Deutschland. Sie wird durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und dient dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die sich nach dem Gefährdungsgrad der Tätigkeit richten:
Muss bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden. Die Teilnahme ist für Beschäftigte verpflichtend – ohne Vorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Muss bei bestimmten Gefährdungen angeboten werden. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber empfohlen. Beispiel: Bildschirmarbeitsplätze (G37).
Beschäftigte können bei einem vermuteten Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheitsbeschwerden eine Vorsorge wünschen.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden nach DGUV-Grundsätzen durchgeführt. Die wichtigsten sind:
Für Beschäftigte, die Fahrzeuge führen oder Maschinen steuern (Gabelstapler, Krane, LKW).
Für Beschäftigte mit regelmäßiger Bildschirmarbeit. Fokus auf Sehvermögen und Augengesundheit.
Für Beschäftigte mit Lärmexposition über 80 dB(A). Audiometrische Untersuchung des Gehörs.
Für Beschäftigte, die in Absturzgefahr arbeiten. Prüfung der körperlichen Eignung.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Labor oder mit Tierkontakt. Impfungen und Infektionsschutz.
Für Beschäftigte mit körperlicher Belastung (Heben, Tragen, Zwangshaltungen).
Wenn Sie Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge haben oder Unterstützung benötigen, helfen Ihnen diese Anlaufstellen:
Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach den Kontaktdaten.
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Arbeitsschutzes.
Tipp: Wenden Sie sich bei Problemen vertrauensvoll an den Betriebsrat.
Die zuständige Berufsgenossenschaft berät zu Arbeitsschutz und Vorsorge.
Die staatliche Arbeitsschutzbehörde Ihres Bundeslandes hilft bei Beschwerden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie wird nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt und dient dem Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz.
G-Untersuchungen sind standardisierte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für bestimmte Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie werden nach den DGUV-Grundsätzen durchgeführt. Beispiele sind G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G37 (Bildschirmarbeitsplätze) oder G20 (Lärm).
Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen – die Teilnahme ist für Beschäftigte Pflicht. Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber bei weniger gefährdenden Tätigkeiten anbieten, die Teilnahme ist für Beschäftigte freiwillig.
Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für Pflichtvorsorge als auch für Angebotsvorsorge. Die Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt.
Die Häufigkeit richtet sich nach der Art der Gefährdung und den Empfehlungen des Betriebsarztes. Bei Pflichtvorsorge gibt es feste Fristen (meist alle 1-3 Jahre). Die erste Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Nein. Dieser Selbsttest dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durch einen Betriebsarzt. Er hilft Ihnen einzuschätzen, welche Vorsorgeuntersuchungen für Sie relevant sein könnten.
Ergänzen Sie Ihren Arbeitsmedizin-Check mit weiteren Tests für Ihren Arbeitsplatz – ebenfalls kostenlos und anonym.
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