Dauer
Ca. 5 Minuten
Ermitteln Sie Ihr Risiko für Hörschäden durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz und in der Freizeit – kostenlos, anonym und in nur 5 Minuten.
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12 Fragen
100% Datenschutz
Gehörschutz
Dieser Test erfasst Ihre Lärmbelastung am Arbeitsplatz und in der Freizeit sowie eventuelle Anzeichen für Hörprobleme. Die Grenzwerte orientieren sich an der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Etwa 5 Millionen Menschen arbeiten unter gehörgefährdendem Lärm. Aber auch Freizeitlärm kann das Gehör dauerhaft schädigen.
Flüstern 30 dB, normale Unterhaltung 60 dB, Staubsauger 70 dB. Keine Schädigung auch bei Dauerbelastung.
Starker Straßenverkehr, Rasenmäher. Ab 80 dB: Untere Auslöseschwelle. Gehörschutz bereitstellen.
Motorrad 95 dB, Diskothek 100 dB. Ab 85 dB: Gehörschutz Pflicht! Max. Expositionszeit begrenzt.
Presslufthammer 110 dB, Rockkonzert 115 dB, Düsenflugzeug 130 dB. Schon kurze Exposition schädigt!
Arbeitgeber muss Gehörschutz bereitstellen und Unterweisung anbieten. Gehörvorsorgeangebot (G20).
Gehörschutztragepflicht! Kennzeichnung des Lärmbereichs. Gehörvorsorge ist Pflichtuntersuchung.
Absolute Obergrenze für Impulslärm. Wird dieser überschritten, drohen sofortige Gehörschäden.
Bei Lärmarbeit immer! Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz. Auf korrekten Sitz achten – kleine Lücken machen den Schutz unwirksam.
Kopfhörer max. 60% Lautstärke. 60/60-Regel: Max. 60 Minuten bei 60% Lautstärke, dann Pause.
Nach Lärmbelastung dem Gehör Ruhe gönnen. Die Haarzellen im Ohr brauchen Erholungszeit.
Bei Konzerten nicht direkt vor den Lautsprechern stehen. Abstand zum Lärm reduziert die Belastung deutlich.
Leise Geräte kaufen, lärmende Tätigkeiten begrenzen, Ruhezeiten respektieren.
Bei Lärmarbeit: G20-Untersuchung wahrnehmen. Auch privat regelmäßig Hörtest machen lassen.
Dauerhafter Lärm ab 80 dB(A) kann das Gehör schädigen. Ab 85 dB(A) ist am Arbeitsplatz Gehörschutz Pflicht. Kurzzeitige Spitzenpegel über 137 dB(C) können sofortige Hörschäden verursachen.
Warnzeichen sind: Ohrgeräusche (Tinnitus), Gespräche in lauter Umgebung schlecht verstehen, häufiges Nachfragen, TV/Radio sehr laut einstellen, Gefühl von „Watte in den Ohren" nach Lärmbelastung.
Flüstern: 30 dB, normale Unterhaltung: 60 dB, Staubsauger: 70 dB, Straßenverkehr: 80 dB, Motorrad: 95 dB, Diskothek: 100 dB, Presslufthammer: 110 dB, Rockkonzert: 115 dB, Düsenflugzeug: 130 dB.
Das hängt von der Situation ab: Ohrstöpsel (Schaumstoff oder Silikon) für gelegentlichen Gebrauch, Kapselgehörschutz für intensive Lärmarbeit, individuell angepasste Otoplastiken für dauerhafte Nutzung. Wichtig ist die korrekte Anwendung.
Eine vorübergehende Hörschwellenverschiebung (z.B. nach einem Konzert) kann sich erholen. Dauerhafte Schäden an den Haarzellen im Innenohr sind jedoch irreversibel. Deshalb ist Prävention so wichtig.
Bei anhaltendem Tinnitus, plötzlicher Hörminderung, Ohrdruck oder Schmerzen. Auch bei regelmäßiger Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist eine jährliche Vorsorgeuntersuchung (G20) empfohlen.
Bei Lärmarbeit haben Sie Anspruch auf die G20-Gehörvorsorge. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten!
Arbeitsmed. Vorsorge