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Check-up-Planer: Welche Vorsorgeuntersuchungen dir zustehen

Welche Vorsorgeuntersuchungen dir zustehen, hängt von Alter und Geschlecht ab. Den Check-up gibt es einmal zwischen 18 und 34 und ab 35 alle drei Jahre, ab 35 kommt das Hautkrebs-Screening dazu, ab 50 die Darmkrebsfrüherkennung. Frauen haben ab 20 die Krebsfrüherkennung in der Frauenarztpraxis, Männer ab 45 die Tastuntersuchung der Prostata.

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Check-up-Planer: Welche Vorsorge steht dir zu?

Geschlecht

Deine Eingaben bleiben in diesem Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Untersuchung. Grundlage: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme des G-BA, Chlamydien-Screening nach G-BA, Stand 28.10.2026.

So wird gerechnet

Der Planer fragt nach deinem Alter in vollen Jahren und nach deinem Geschlecht. Mehr braucht er nicht, denn die Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen hängen von genau diesen beiden Angaben ab. Welche Untersuchung ab welchem Alter und in welchem Abstand bezahlt wird, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in drei Richtlinien fest: in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie für den Check-up, in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und in der Richtlinie für die organisierten Programme zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs [1, 2, 3]. Der Planer ordnet dein Alter der passenden Altersspanne zu und zeigt, welche Untersuchungen dir dort zustehen.

Die Grenzen der Spannen liegen dort, wo sich ein Anspruch ändert. Ein Beispiel: Eine Frau gibt 52 Jahre ein. Das liegt in der Spanne 50 bis 75, in der Mammographie und Darmkrebsfrüherkennung zu den Leistungen ab 35 dazukommen [2, 3]. Ein Mann mit 45 landet in der Spanne 45 bis 49, weil mit dem 45. Geburtstag die jährliche Tastuntersuchung der Prostata beginnt [2]. Ein Mann mit 34 bekommt noch die Spanne 18 bis 34, denn den Check-up alle drei Jahre gibt es erst ab dem 35. Geburtstag [1].

AlterFrauenMännerBeleg
18 bis 34Check-up einmal; Chlamydien-Test jährlich bis zum 25. Geburtstag; ab 20 jährlich Untersuchung der Genitalorgane mit Pap-Abstrich; ab 30 zusätzlich Abtasten der BrustCheck-up einmal[1, 2, 3, 5]
35 bis 44Check-up alle drei Jahre mit Blut- und Urinuntersuchung, einmal Test auf Hepatitis B und C; Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre; Ko-Test aus Pap-Abstrich und HPV-Test alle drei JahreCheck-up alle drei Jahre mit Blut- und Urinuntersuchung, einmal Test auf Hepatitis B und C; Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre[1, 2, 3]
45 bis 49wie ab 35; Mammographie beschlossen, Start voraussichtlich am 01.08.2027zusätzlich jährlich Abtasten der Prostata und Untersuchung des äußeren Genitals[2, 6]
50 bis 64zusätzlich Darmkrebsfrüherkennung, Mammographie alle zwei Jahre, Lungen-CT für langjährige starke Raucherinnenzusätzlich Darmkrebsfrüherkennung, Lungen-CT für langjährige starke Raucher[2, 3]
65 bis 75wie ab 50zusätzlich einmal Ultraschall der Bauchschlagader[1, 2]
ab 76wie ab 50, ohne Mammographie und Lungen-CTwie ab 65, ohne Lungen-CT[2]

Die Zahl, die der Rechner anzeigt, ist dein eingegebenes Alter. Er rundet nicht und rechnet nichts hoch. Das eigentliche Ergebnis sind die Altersspanne und der Text darunter.

Was der Planer zeigt und woher die Angaben stammen

Grundlage sind die Fassungen der drei Richtlinien, die am 28.10.2026 auf den Seiten des G-BA standen: die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, in Kraft seit 12.02.2021, die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, in Kraft seit 12.03.2026, und die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme, in Kraft seit 02.10.2026 [1, 2, 3]. Der Chlamydien-Test steht in einer eigenen Richtlinie. Laut G-BA haben Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr einmal im Jahr Anspruch darauf, untersucht wird eine Urinprobe [5].

Zum Check-up gehören ein Gespräch über Vorerkrankungen, Familie und Lebensstil, eine körperliche Untersuchung des ganzen Körpers mit Blutdruckmessung, die Kontrolle des Impfstatus und eine Beratung zu den Ergebnissen. Ab 35 werden außerdem Blutfette und Nüchternblutzucker im Blut bestimmt, und ein Teststreifen prüft den Urin. Zwischen 18 und 34 wird Blut nur bei einem Risikoprofil untersucht, zum Beispiel bei Krankheiten in der Familie, Adipositas oder Bluthochdruck [1]. Was beim Termin im Einzelnen passiert, beschreibt der Ratgeber Check-up 35.

Zwei Punkte zeigt der Planer als Ausblick. Der G-BA hat am 15.10.2026 beschlossen, das Mammographie-Screening auf Frauen von 45 bis 49 auszuweiten. Selbst anmelden können sie sich voraussichtlich ab dem 01.08.2027, persönliche Einladungen sollen voraussichtlich ab dem 01.01.2028 kommen [6]. Am selben Tag hat der G-BA eine Überprüfung des Check-ups eingeleitet, unter anderem zu Altersgrenzen, Zielgruppen und Häufigkeit [4]. Bis zu einem Beschluss gelten die Regeln, die der Planer zeigt.

Wann ein Termin wieder fällig ist

Bei den meisten Untersuchungen zählen die Abstände nach Kalenderjahren. Beim Check-up gilt: Im Untersuchungsjahr und in den zwei folgenden Kalenderjahren gibt es keinen weiteren [1]. Wer im März 2026 beim Check-up war, kann also ab dem 01.01.2029 wieder gehen, auch wenn dann noch keine vollen drei Jahre vergangen sind. Beim Hautkrebs-Screening ist der nächste Termin nach Ablauf des Kalenderjahres möglich, das auf die letzte Untersuchung folgt. Nach einem Termin im November 2026 geht das ab dem 01.01.2028 [2]. Jährliche Untersuchungen wie die Krebsfrüherkennung in der Frauenarztpraxis oder das Abtasten der Prostata kannst du ab Beginn jedes Kalenderjahres wahrnehmen [2].

Paar in den Vierzigern sitzt mit Kaffee am Küchentisch und bespricht entspannt anstehende Termine
Bild: KI-generiert

Für den Ko-Test aus Pap-Abstrich und HPV-Test gilt dieselbe Regel wie für den Check-up: im Untersuchungsjahr und in den zwei folgenden Kalenderjahren kein weiterer [3]. Nach einer Darmspiegelung zur Früherkennung folgen neun Kalenderjahre ohne weitere Früherkennung, danach geht es mit Stuhltest oder zweiter Spiegelung weiter. Insgesamt zahlt die Kasse höchstens zwei Spiegelungen, und eine Spiegelung ab 65 zählt als zweite [3]. Mammographie und Lungen-CT rechnen in Monaten: Die Mammographie gibt es frühestens 22 Monate nach der letzten Teilnahme, die Lungen-CT grundsätzlich alle 12 Monate [2].

Grenzen des Planers

Der Planer zeigt die Leistungen für gesetzlich Versicherte. Deine Vorgeschichte kennt er nicht: ob du den einmaligen Hepatitis-Test schon hattest, wann deine letzte Darmspiegelung war oder ob du zu den langjährigen starken Raucherinnen und Rauchern gehörst, für die es die Lungen-CT gibt. Für diese Untersuchung musst du unter anderem mindestens 25 Jahre lang geraucht haben und auf mindestens 15 Packungsjahre kommen [2]. Freiwillige Zusatzleistungen einzelner Krankenkassen bleiben außen vor; über solche Angebote informiert die jeweilige Kasse [7].

Ein erhöhtes familiäres Risiko, etwa wenn nahe Verwandte an Darm- oder Brustkrebs erkrankt sind, bildet der Planer ebenfalls nicht ab. Die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie sieht vor, dass die Ärztin oder der Arzt beim Check-up nach Krebserkrankungen in der Familie fragt und über mögliche Risiken aufklärt [1]. Wie es für dich danach weitergeht, klärst du in diesem Gespräch.

Wann du dir Unterstützung holen solltest

Die Tests zur Krebsfrüherkennung sind für Menschen ohne Beschwerden gedacht [8]. Bemerkst du etwas, das dich beunruhigt, lass es in deiner Hausarztpraxis abklären, auch wenn laut Planer gerade keine Untersuchung fällig ist. Ergibt eine Früherkennungsuntersuchung einen Verdacht, soll die Ärztin oder der Arzt laut Richtlinie dafür sorgen, dass er im Rahmen der Krankenbehandlung gezielt weiter untersucht wird [1].

Nutzen und Nachteile der Früherkennung

Alle Untersuchungen sind freiwillig [7, 8]. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schreibt, Früherkennung könne von Vorteil sein, wenn sich eine Krankheit früh erfolgreicher behandeln lässt. Sie könne aber auch schaden, deshalb lohne es sich, Vor- und Nachteile abzuwägen [7]. Der Krebsinformationsdienst nennt die Nachteile konkret. Kein Test ist perfekt: Alle führen manchmal zu falschem Alarm mit unnötigen Folgeuntersuchungen, alle können einen vorhandenen Tumor übersehen, und manche finden Tumoren, die nie gefährlich geworden wären. Bei regelmäßigen Tests werden falscher Alarm und Überdiagnose über die Jahre deutlich wahrscheinlicher [8].

Hausärztin in den Fünfzigern spricht in einem hellen Sprechzimmer mit einem Mann Ende vierzig
Bild: KI-generiert

Nur wenige Tests können verhindern, dass Krebs entsteht, weil sie schon Vorstufen finden. Der Krebsinformationsdienst nennt dafür die Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs [8]. Neben den Kassenleistungen bieten Praxen Untersuchungen an, die du selbst bezahlst, zum Beispiel einen Ultraschall der Eierstöcke oder der Prostata. Für den Nutzen solcher individuellen Gesundheitsleistungen fehlen laut gesund.bund.de häufig ausreichende Belege [9]. Welche Untersuchungen du schon genutzt hast, zeigt dir der Krebsvorsorge-Check, alle Termine nach Alter geordnet stehen im Vorsorgekalender. Hast du lange geraucht, gibt dir der Nikotin-Test eine Einschätzung deiner Abhängigkeit.

  1. Gesetz Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie), Fassung vom 20.11.2020, in Kraft seit 12.02.2021. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 12.02.2021. abgerufen am 28.10.2026
  2. Gesetz Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie), Fassung vom 18.12.2025, in Kraft seit 12.03.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 12.03.2026. abgerufen am 28.10.2026
  3. Gesetz Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), Fassung vom 20.08.2026, in Kraft seit 02.10.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 02.10.2026. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Gesundheitsuntersuchungen (Check-up), mit Einleitung des Beratungsverfahrens vom 15.10.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand o. D., jüngster Eintrag 22.10.2026. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Chlamydien-Test für Frauen bis 25 Jahre. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand o. D., Beschluss 17.12.2009. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren (Beschluss vom 15.10.2026). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 15.10.2026. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 05.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Informationsblatt Krebsfrüherkennung: Angebote, Nutzen und Nachteile. Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum. Stand 15.01.2026. abgerufen am 28.10.2026
  9. Behörde Krebsfrüherkennung: Welche Untersuchungen zahlt die Krankenkasse?. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 25.03.2025. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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