Ratgeber

Impfungen für Erwachsene: Was der STIKO-Kalender 2026 empfiehlt

Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO, Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre aufzufrischen, die nächste fällige Impfung einmal mit Keuchhusten. Wer nach 1970 geboren ist und nicht zweimal gegen Masern geimpft wurde, bekommt einmal einen Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, unter 25 wird Meningokokken ACWY nachgeholt. Ab 60 kommen Grippe jedes Jahr, Pneumokokken und Gürtelrose dazu, ab 75 RSV und die jährliche COVID-19-Impfung.

Impfungen für Erwachsene sind schnell vergessen, wenn die Kinderimpfungen erledigt sind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt aber auch nach dem 18. Geburtstag regelmäßige Auffrischungen und ab 60 und 75 weitere Impfungen. Diese Seite erklärt den Impfkalender für Erwachsene nach den STIKO-Empfehlungen vom 22.01.2026 und der Änderung zur COVID-19-Impfung vom 09.07.2026, dazu die wichtigsten Impfungen bei Grunderkrankungen, im Beruf und in der Schwangerschaft. Stand ist der 28.10.2026.

Der Impfkalender für Erwachsene auf einen Blick

ImpfungFür wenWie oftBeleg
Tetanus und Diphtheriealle Erwachsenenalle zehn Jahre[1]
Keuchhusten (Pertussis)alle Erwachseneneinmal, mit der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Impfung[1]
Kinderlähmung (Polio)alle ohne vollständige Grundimmunisierung oder ohne eine Auffrischungfehlende Dosen nachholen, danach keine Routine-Auffrischung[1]
Masern (mit Mumps und Röteln)nach 1970 Geborene, ungeimpft, nur einmal geimpft oder Status unklareinmal[1]
Meningokokken ACWYErwachsene von 18 bis unter 25 ohne diese Impfungeinmal[1]
Grippe (Influenza)alle ab 60jedes Jahr im Herbst oder Winter[1]
Pneumokokkenalle ab 60einmal mit PCV20[1]
Gürtelrose (Herpes zoster)alle ab 60zwei Impfungen im Abstand von 2 bis 6 Monaten[1]
RSValle ab 75einmal, möglichst im Spätsommer oder Herbst vor Beginn der RSV-Saison[1]
COVID-19alle ab 75jedes Jahr, bevorzugt im Spätsommer oder Frühherbst[2]

Welche dieser Impfungen bei dir noch offen sind, zeigt der Impfstatus-Check in wenigen Minuten. Er ersetzt nicht den Blick in den Impfpass, gibt dir aber eine Liste für den nächsten Praxisbesuch.

Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio

Gegen Tetanus und Diphtherie sollen alle Erwachsenen alle zehn Jahre auffrischen. Die nächste fällige Impfung soll einmal als Dreifachimpfung gegeben werden, die zusätzlich gegen Keuchhusten schützt, bei Bedarf als Vierfachimpfung auch gegen Kinderlähmung [1]. Ein Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten ist in Deutschland nicht erhältlich [1]. Für den Erwachsenenschutz reicht eine Dosis, weil die meisten Menschen schon Kontakt mit dem Erreger hatten; nach einer Studie, die die STIKO zitiert, reagierte das Immunsystem bei mehr als 90 Prozent der Geimpften ab 11 Jahren schon auf diese eine Dosis [1].

Mann in den Vierzigern schneidet mit Gartenhandschuhen an einem sonnigen Tag Rosenbüsche zurück
Bild: KI-generiert

Wer nie geimpft wurde oder es nicht belegen kann, bekommt eine Grundimmunisierung aus drei Impfungen, die erste davon mit Keuchhusten-Anteil [1]. Gegen Kinderlähmung gilt als vollständig geimpft, wer eine Grundimmunisierung und mindestens eine Auffrischung hat. Fehlende Dosen werden nachgeholt, weitere regelmäßige Auffrischungen sind für Erwachsene in Deutschland nicht empfohlen [1].

Masern und Meningokokken: Nachholen bei Jüngeren

Wer nach 1970 geboren und mindestens 18 ist, soll einmal mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff geimpft werden, wenn er als Kind ungeimpft war, nur eine Impfung bekommen hat oder es nicht weiß [1]. Einen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt es in Deutschland nicht, deshalb wird immer der Kombinationsimpfstoff verwendet [1]. Frauen im gebärfähigen Alter brauchen gegen Röteln zwei dokumentierte Impfungen. Ungeimpfte bekommen zwei Dosen, Frauen mit nur einer Impfung eine weitere [1].

Gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W und Y empfiehlt die STIKO seit Herbst 2025 eine Impfung im Alter von 12 bis 14 Jahren. Wer sie verpasst hat, soll sie bis vor dem 25. Geburtstag nachholen, eine Dosis genügt [1]. Der G-BA hat die Nachholung bis zum Alter von 24 Jahren am 18.12.2025 in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen [3]. Die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen von 9 bis 14 Jahren; versäumte Impfungen sollen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wer älter ist und noch nicht geimpft wurde, kann nach ärztlicher Prüfung ebenfalls profitieren, die Wirksamkeit ist aber geringer, wenn schon Kontakt mit dem Virus bestand [1].

Impfungen ab 60: Grippe, Pneumokokken, Gürtelrose

Mit 60 kommen drei Standardimpfungen dazu. Gegen Grippe empfiehlt die STIKO jedes Jahr im Herbst oder Winter eine Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff oder einem Impfstoff mit dem Wirkverstärker MF59. Der Impfstoff enthält jeweils die Zusammensetzung, die die Weltgesundheitsorganisation für die Saison empfiehlt [1].

Mann in den Sechzigern mit hochgekrempeltem Ärmel und Pflaster am Oberarm plaudert mit einer Pflegerin
Bild: KI-generiert

Gegen Pneumokokken, Bakterien, die unter anderem Lungenentzündungen auslösen, reicht eine Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20). Wer früher den 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) bekommen hat, erhält PCV20 im Mindestabstand von sechs Jahren. Ob nach PCV20 später eine Auffrischung nötig wird, kann die STIKO mangels Daten noch nicht sagen [1].

Gegen Gürtelrose gibt es zwei Impfungen mit einem Totimpfstoff, der einen Wirkverstärker enthält, im Abstand von 2 bis 6 Monaten [1]. Wer wegen einer Erkrankung oder durch Medikamente eine geschwächte Abwehr hat, bekommt diese Impfung schon ab 18 empfohlen. Die STIKO nennt als Beispiele unter anderem Organtransplantationen, Chemotherapie, HIV, rheumatoide Arthritis, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, COPD oder Asthma, chronische Nierenerkrankungen und Diabetes. Leichte oder gut eingestellte chronische Erkrankungen zwischen 18 und 59 erhöhen das Risiko nach ihrer Einschätzung nicht deutlich und fallen nicht unter die Empfehlung [1]. Nimmst du mehrere Medikamente, frag in der Praxis, ob eines davon die Abwehr dämpft; was du bei vielen Medikamenten sonst beachten kannst, beschreibt der Ratgeber Viele Medikamente im Alter.

Ab 75: RSV und COVID-19

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht Atemwegsinfekte. Ab 75 empfiehlt die STIKO allen eine einmalige Impfung, möglichst vor Beginn der RSV-Saison im Spätsommer oder Herbst, mit einem Impfstoff auf Protein- oder mRNA-Basis. Zwischen 60 und 74 gilt die Empfehlung unter anderem für Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herzens oder der Nieren, mit Diabetes mit Komplikationen, mit bestimmten Blut- und Krebserkrankungen oder schwerer Immunschwäche sowie für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Ob eine zweite Impfung später nötig ist, lässt sich nach den bisherigen Daten nicht sagen [1].

Bei COVID-19 hat die STIKO ihre Empfehlung am 09.07.2026 deutlich geändert. Eine Basisimmunität müssen Erwachsene nicht mehr aufbauen, weil ein Großteil von ihnen durch Impfungen und Infektionen inzwischen ausreichend gut vor schweren Verläufen geschützt ist. Die jährliche Impfung gilt als Standard jetzt ab 75 Jahren, einmal pro Saison und bevorzugt im Spätsommer oder Frühherbst. Zwischen einer nachgewiesenen Infektion oder der letzten Impfung und der neuen Impfung sollen möglichst sechs Monate liegen [2]. Der G-BA hat die Änderung am 03.09.2026 für die Kassenleistung übernommen [4]. Was ab 50 und 65 zur Vorsorge sonst noch dazukommt, steht auf der Seite Vorsorge ab 50.

Impfungen bei Grunderkrankungen, im Beruf und auf Reisen

Neben den Standardimpfungen kennt die STIKO Indikationsimpfungen für Menschen mit erhöhtem Risiko. Die jährliche Grippeimpfung empfiehlt sie unabhängig vom Alter zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herzens, der Leber oder der Nieren, bei Diabetes, einem Body-Mass-Index ab 30, bei Immunschwäche und für Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Auch wer im selben Haushalt lebt oder Angehörige mit einem solchen Risiko pflegt, soll sich impfen lassen [1]. Die jährliche COVID-19-Impfung bleibt für Jüngere mit vielen Grunderkrankungen empfohlen, darunter chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas, Demenz, Immunschwäche, Krebserkrankungen und Langzeitfolgen nach COVID-19 [2]. Gegen Pneumokokken gibt es eine eigene Indikationsliste, unter anderem für chronische Herz- und Lungenerkrankungen und Diabetes, der mit Tabletten oder Insulin behandelt wird [1].

Paar in den Dreißigern in langen Hosen wandert im Sommer auf einem Waldweg mit hohem Gras
Bild: KI-generiert

Gegen Hepatitis B empfiehlt die STIKO Erwachsenen die Impfung bei einem besonderen Risiko, etwa bei einer Immunschwäche, bei einem Menschen mit Hepatitis B im Haushalt, bei sexuellen Risiken oder im Gesundheitswesen [1]. Gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sollen sich alle impfen lassen, die in Risikogebieten mit Zecken in Kontakt kommen. Dazu zählen derzeit vor allem Baden-Württemberg und Bayern sowie Landkreise in Hessen, Thüringen, Sachsen und weiteren Ländern; die aktuelle Liste steht im Epidemiologischen Bulletin 9/2026. Die STIKO weist darauf hin, bei der Impfung die Saisonalität von April bis November zu beachten [1].

Für viele Berufe gibt es Impfungen wegen eines erhöhten Ansteckungsrisikos, etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege, in Kitas oder in der Abwasserentsorgung. Solche Impfungen liegen nach der STIKO auch im Interesse der Arbeitgeber [1]. Was dir bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zusteht, zeigt der Arbeitsmedizin-Check. Für Reisen gibt es eigene Empfehlungen, die die STIKO gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit herausgibt [1].

Kinderwunsch und Schwangerschaft

Gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken gibt es nur Lebendimpfstoffe, und die dürfen in der Schwangerschaft nicht gegeben werden. Lücken sollten deshalb vorher geschlossen werden. Nach einer Lebendimpfung soll eine Schwangerschaft einen Monat lang vermieden werden, nach einem Totimpfstoff ist kein Abstand nötig. Frauen mit Kinderwunsch, die keine Antikörper gegen Windpocken haben, empfiehlt die STIKO zwei Impfungen [1]. In jeder Schwangerschaft empfiehlt sie die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten [1]. Wann genau, erklärt der Ratgeber Vorsorge in der Schwangerschaft.

Wer bezahlt und wo du dich impfen lassen kannst

Gesetzlich Versicherte haben nach § 20i SGB V Anspruch auf Schutzimpfungen. Welche das im Einzelnen sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen fest. Weicht er davon ab, muss er das besonders begründen. Reiseimpfungen zahlt die Kasse nur, wenn die Reise beruflich bedingt oder im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist oder wenn ein besonderes Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes besteht, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland zu verhindern [3]. Als freiwillige Satzungsleistung können Kassen weitere Impfungen bezahlen [1].

Impfen dürfen seit dem Masernschutzgesetz von 2020 alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig vom Fachgebiet. Frauenärztinnen und Frauenärzte können zum Beispiel auch die Partner ihrer Patientinnen impfen [1]. Seit 2024 impfen auch Apotheken, gegen COVID-19 ab 12 und gegen Grippe ab 18 Jahren [1]. Moderne Impfstoffe sind nach der STIKO gut verträglich, bleibende schwere Nebenwirkungen sehr selten. Für Impfschäden nach öffentlich empfohlenen Impfungen kommen die Bundesländer auf [1].

Impfpass prüfen und Impfungen nachholen

Die STIKO rät, jeden Praxisbesuch zu nutzen, um den Impfstatus zu prüfen, zum Beispiel beim Gesundheits-Check-up, beim ersten Termin in einer neuen Praxis oder nach einer Verletzung [1]. Eine unterbrochene Impfserie muss in der Regel nicht neu beginnen, denn jede dokumentierte Impfung zählt, wenn der Mindestabstand eingehalten wurde [1]. Fehlt der Impfpass, kann die Praxis frühere Impfungen aus ärztlichen Unterlagen ermitteln und einen neuen Ausweis ausstellen. Was sich nicht belegen lässt, gilt als fehlend und wird nachgeholt. Eine zusätzliche Impfung bei schon bestehendem Schutz ist dabei nach der STIKO in der Regel kein besonderes Risiko [1]. Wenn du häufig Infekte hast und wissen willst, welche Gewohnheiten dabei eine Rolle spielen können, hilft der Immunsystem-Check.

  1. Behörde Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026. Robert Koch-Institut (RKI). Stand 22.01.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde STIKO: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung 2026, Epidemiologisches Bulletin 28/2026. Robert Koch-Institut (RKI). Stand 09.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen Januar 2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 19.03.2026. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 03.09.2026. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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