Ratgeber

Bonusprogramm der Krankenkasse: Was belohnt wird und worauf du achtest

Ein Bonusprogramm der Krankenkasse belohnt dich mit Geld oder Prämien, wenn du Früherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen oder zertifizierte Präventionskurse nutzt. Die Grundlage ist § 65a SGB V, die Einzelheiten wie Punkte, Höchstbeträge und Fristen legt jede Kasse in ihrer Satzung selbst fest. Viele Kassen verlangen die Nachweise bis zum 31. März des Folgejahres und zahlen nur bei ungekündigter Mitgliedschaft.

Viele gesetzliche Krankenkassen haben ein Bonusprogramm. Wer zur Vorsorge geht, sich impfen lässt oder einen Kurs zu Bewegung oder Stress besucht, sammelt Punkte und bekommt am Ende Geld oder eine Prämie [2]. Das Bonusprogramm der Krankenkasse beruht auf § 65a des Fünften Sozialgesetzbuchs. Was genau zählt und wie viel es gibt, regelt aber jede Kasse selbst in ihrer Satzung [1, 2]. Diese Seite erklärt, was das Gesetz vorgibt, welche Leistungen typischerweise belohnt werden, welche Fristen und Haken es gibt und wie der Bonus bei der Steuer behandelt wird.

Was das Gesetz vorgibt

§ 65a SGB V hat drei Teile [1]. Nach Absatz 1 bestimmt die Satzung der Kasse, unter welchen Voraussetzungen Versicherte einen Bonus bekommen, wenn sie Leistungen zur Früherkennung nutzen oder sich impfen lassen. Gemeint sind die Untersuchungen nach §§ 25, 25a und 26 SGB V, also der Check-up und die Krebsfrüherkennung bei Erwachsenen, die organisierten Screening-Programme und die Untersuchungen für Kinder, außerdem die Schutzimpfungen nach § 20i. Nach Absatz 1a soll die Satzung zusätzlich einen Bonus für Versicherte vorsehen, die regelmäßig Kurse zur verhaltensbezogenen Prävention besuchen oder vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote nutzen. Absatz 2 betrifft die betriebliche Gesundheitsförderung: Hier soll die Satzung einen Bonus sowohl für den Arbeitgeber als auch für die teilnehmenden Beschäftigten vorsehen [1].

Erwachsene zwischen dreißig und sechzig machen in einem hellen Saal gemeinsam Gymnastik auf Matten
Bild: KI-generiert

Ob die Kasse Geld oder Sachprämien gibt, lässt das Gesetz offen [1]. Für die Präventionskurse nach Absatz 1a enthält es eine Bedingung: Die Kosten sollen sich mittelfristig durch Einsparungen und Effizienzgewinne decken. Die Kasse muss darüber mindestens alle drei Jahre ihrer Aufsichtsbehörde berichten. Erzielt sie keine Einsparungen, darf sie für diese Angebote keine Boni zahlen [1].

Will die Kasse für den Nachweis Daten nutzen, die sie ohnehin über dich gespeichert hat, braucht sie deine schriftliche oder elektronische Einwilligung, und sie darf die Daten nur im nötigen Umfang verarbeiten [1]. Die Teilnahme ist freiwillig. Einen Malus gibt es nicht: Wer sein Pensum nicht schafft, hat laut Verbraucherzentrale keine Nachteile [2].

Welche Leistungen typischerweise zählen

BereichBeispieleGrundlageBeleg
FrüherkennungCheck-up einmal von 18 bis 35 und ab 35 alle drei Jahre, Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre, Krebsfrüherkennung§ 65a Abs. 1 mit §§ 25, 25a, 26 SGB V[1, 3]
Schutzimpfungenvon der STIKO empfohlene Impfungen, die die Kasse zahlt§ 65a Abs. 1 mit § 20i SGB V[1]
Präventionskursezertifizierte Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stress und Ressourcen, Suchtmittelkonsum§ 65a Abs. 1a mit § 20 Abs. 5 SGB V, Leitfaden Prävention[1, 4, 5]
Betriebliche GesundheitsförderungAngebote des Arbeitgebers zur Gesundheit am Arbeitsplatz§ 65a Abs. 2 SGB V[1]
Weitere Aktivitäten nach SatzungSport, Ernährung oder Umgang mit Stress, je nach KasseSatzung der Kasse[2]

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden in den Bonusprogrammen belohnt [2]. Welche Untersuchungen dir in deinem Alter zustehen, zeigt der Check-up-Planer. Früher mussten Versicherte regelmäßig an der Vorsorge teilnehmen, um überhaupt einen Bonus zu bekommen. Seit Januar 2021 ist das laut Verbraucherzentrale keine Voraussetzung mehr [2]. Wie oft du eine Untersuchung nachweisen kannst, folgt aus den Abständen der Kassenleistungen. Den Check-up zahlt die Kasse einmal zwischen 18 und 35 Jahren und danach alle drei Jahre, das Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre. Beim Zahnarzt stehen Erwachsenen zwei Kontrollen im Jahr zu, dazu einmal im Jahr die Entfernung von Zahnstein und alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Parodontitis [3]. Ob die Kasse im Bonusprogramm jede dieser Untersuchungen einzeln zählt, regelt ihre Satzung [1, 2]. Impfungen zählen bei vielen Kassen ebenfalls. Ob dein Impfschutz vollständig ist, kannst du mit dem Impfstatus-Check einschätzen und den Impfpass dann in der Praxis prüfen lassen.

Bei den Kursen kommt es auf die Zertifizierung an. Die Kasse darf Leistungen der verhaltensbezogenen Prävention nur erbringen, wenn sie zertifiziert sind [4]. Welche Handlungsfelder dazugehören, legt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands fest: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum, etwa Nichtrauchen oder ein risikoarmer Umgang mit Alkohol. Die Kurse prüft und zertifiziert die Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag der Kassen [5]. Welche Entspannungsverfahren es gibt und was sie bringen, beschreibt der Ratgeber Entspannungstechniken im Vergleich, wie viel Bewegung Fachleute empfehlen, der Ratgeber Wie viel Bewegung pro Woche?

Bietet dein Arbeitgeber Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung an, soll es nach § 65a Absatz 2 auch dafür einen Bonus geben, und zwar für dich als Teilnehmerin oder Teilnehmer und für den Arbeitgeber [1]. Frag in deinem Betrieb oder bei deiner Kasse nach, ob es solche Angebote gibt und ob sie in deinem Bonusprogramm zählen.

Geld, Punkte oder Prämie

Manche Kassen nennen den Bonus direkt in Euro. Andere vergeben Punkte, die du gegen Haushalts-, Elektro- oder Fitnessartikel eintauschst. Bei einigen Kassen musst du schon bei der Anmeldung festlegen, ob du Geld, eine Sachprämie oder einen Gutschein für individuelle Gesundheitsleistungen möchtest [2]. Ob sich so ein Gutschein lohnt, hängt von der Leistung ab; viele Selbstzahlerleistungen in der Früherkennung schneiden in unabhängigen Bewertungen schlecht ab, wie der Ratgeber IGeL-Leistungen zeigt. Die Kasse kann ihr Prämiensortiment und die Spielregeln des Programms ändern [2].

Mit 100, 200 oder mehr Euro im Jahr werben manche Kassen. Laut Verbraucherzentrale sind das Höchstbeträge, keine garantierten Summen. Für bis zu 100 Euro brauchst du in der Regel vier bis zehn verschiedene Arzttermine, Kurse oder Sportveranstaltungen, für 200 Euro oft fünf bis fünfzehn Nachweise, für 300 Euro noch mehr. Viele Kurse kosten zunächst Geld. Kläre deshalb vorher, ob die Kasse einen Zuschuss zahlt, sonst kann der Bonus kleiner ausfallen als die Ausgaben [2].

Das Bonusheft beim Zahnarzt ist ein eigenes System und hängt nicht vom Bonusprogramm ab. Wer seine jährlichen Kontrollen nachweist, bekommt bei Zahnersatz nach fünf Jahren 70 statt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung als Festzuschuss, nach zehn Jahren 75 Prozent [6]. Erwachsene brauchen dafür eine Kontrolle pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zwei [6]. Mehr dazu steht im Ratgeber Zahnvorsorge.

Anmeldung, Nachweise und Fristen

Bei den meisten Kassen meldest du dich telefonisch oder online an. Danach bekommst du ein Bonusheft oder nutzt eine App. Die Teilnahme an Untersuchungen und Kursen lässt du dir von der Praxis oder der Kursleitung abstempeln und unterschreiben [2]. Die Programme laufen meist ein Jahr lang, entweder im Kalenderjahr oder zwölf Monate ab der Anmeldung. Wer spät im Jahr einsteigt, hat entsprechend wenig Zeit. Ob nicht eingelöste Punkte ins nächste Jahr wandern und wie lange sie gültig sind, legt jede Kasse selbst fest. Wer ein oder zwei Jahre in Folge keine Aktivität nachweist, muss damit rechnen, dass die Kasse das Programm automatisch beendet [2].

Auch die Frist für die Einreichung bestimmt jede Kasse. Bei vielen ist es der 31. März des Folgejahres. Manche Kassen setzen sie schon Ende Januar, andere erst zur Jahresmitte, und einige koppeln sie an die einzelne Maßnahme, etwa einen oder sechs Monate danach [2]. Schau deshalb früh in die Bedingungen deiner Kasse.

Familie und Kassenwechsel

Für Kinder und mitversicherte Angehörige gelten oft eigene Regeln. Kinder müssen meist weniger Nachweise sammeln, bekommen aber auch einen kleineren Bonus. Manchmal stehen mitversicherte Partnerinnen und Partner schlechter da als das Mitglied selbst. Bei einigen Kassen kannst du wählen, ob jedes Familienmitglied für sich oder alle gemeinsam punkten [2].

Viele Kassen zahlen den Bonus nur bei ungekündigter Mitgliedschaft. Planst du einen Wechsel, kläre vor der Kündigung, wie lange du bleiben musst, um den Bonus noch zu bekommen [2]. Jede Kasse führt ihr eigenes Programm nach ihrer eigenen Satzung [1, 2].

Bonus und Steuer

Beiträge zur Krankenversicherung zählen bei der Steuer zu den Sonderausgaben. Erstattete Beiträge werden mit den gezahlten verrechnet [7]. Für Boni nach § 65a SGB V legt § 10 Absatz 2b des Einkommensteuergesetzes fest: Bonusleistungen bis 150 Euro pro versicherter Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Was darüber hinausgeht, gilt als Beitragserstattung, es sei denn, du weist nach, dass es keine ist [7]. Die Kassen melden gezahlte und erstattete Beiträge an die Finanzverwaltung [7]. Ob der Bonus in deinem Fall den Abzug mindert, beantwortet im Zweifel eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Für wen sich ein Bonusprogramm lohnt

Wie viel ein Programm bringt, hängt stark von den Regeln der einzelnen Kasse ab. Die Verbraucherzentrale rät, den Maßnahmenkatalog vor der Anmeldung genau zu lesen und realistisch abzuschätzen, welche Nachweise du im Jahr tatsächlich schaffst [2]. Dass die Kasse alle Früherkennungsuntersuchungen, die dir zustehen, ohnehin bezahlt, gilt mit und ohne Bonusprogramm. Der Bonus ist eine Zugabe. Ob du eine Untersuchung machen lässt, kannst du nach ihrem Nutzen und ihren möglichen Nachteilen entscheiden; Informationen dazu findest du in den Ratgebern zur Früherkennung und in deiner Praxis. Wenn die Spielregeln unklar sind, frag direkt bei deiner Kasse nach, welche Leistungen zählen und bis wann du sie einreichen musst.

Frau in den Dreißigern und Mann in den Vierzigern schwimmen nebeneinander in einem hellen Hallenbad
Bild: KI-generiert
  1. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 65a Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  2. Organisation Bonusprogramme der Krankenkassen: Darauf sollten Sie achten. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 06.08.2026. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 05.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
  4. Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Leitfaden Prävention. GKV-Spitzenverband. Stand Fassung 17.12.2025, Seite aktualisiert 15.01.2026. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Bonusheft. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand o. D.. abgerufen am 28.10.2026
  7. Gesetz Einkommensteuergesetz (EStG), § 10 Sonderausgaben, Absatz 2b. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

Passt dazu

  • Ratgeber Vorsorge in der Schwangerschaft

    Vorsorge in der Schwangerschaft: Termine alle vier Wochen, drei Basis-Ultraschalle, Zuckertest, Impfungen gegen Grippe und …

  • Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: Pflicht, Angebot und Wunsch, Fristen, Kosten, Schweigepflicht und warum du …

  • Ratgeber Lärm und Gehör

    Ab wann ist Lärm schädlich? Wie Pegel und Dauer zusammenwirken, was am Arbeitsplatz gilt, wie du dein Gehör schützt und …

  • Tests Immunsystem-Check

    Immunsystem-Check mit 14 Fragen zu Schlaf, Stress, Rauchen, Bewegung, Impfungen und Infekten.