Ratgeber

Zahnvorsorge: Was die Kasse zahlt, vom ersten Milchzahn bis ins Alter

Bei der Zahnvorsorge zahlt die gesetzliche Kasse Erwachsenen eine Kontrolle pro Halbjahr, einmal im Kalenderjahr die Entfernung von Zahnstein und alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Parodontitis (PSI). Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung, manche Kassen geben freiwillig einen Zuschuss. Wer jedes Jahr zur Kontrolle geht und das im Bonusheft nachweist, bekommt später beim Zahnersatz einen höheren Festzuschuss.

Bei der Zahnvorsorge zahlt die Kasse mehr, als viele denken, aber nicht alles, was in der Praxis angeboten wird. Gesetzlich versicherte Erwachsene können zweimal im Jahr zur Kontrolle gehen, einmal im Jahr den Zahnstein entfernen lassen und alle zwei Jahre ihr Zahnfleisch auf Parodontitis untersuchen lassen [1, 2]. Für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Pflegebedarf gibt es zusätzliche Leistungen. Die professionelle Zahnreinigung zahlst du dagegen in der Regel selbst [3]. Diese Seite gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder.

Welche Zahnvorsorge die Kasse zahlt

LeistungFür wenWie oftBeleg
KontrolluntersuchungErwachsene ab 18einmal im Halbjahr[1, 2]
Entfernung von ZahnsteinErwachseneeinmal im Kalenderjahr[1, 2]
Entfernung von ZahnsteinMenschen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfeeinmal im Kalenderhalbjahr[1, 4]
Parodontaler Screening-Index (PSI)Erwachsenealle zwei Jahre[1, 5]
Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan und AufklärungMenschen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfeeinmal im Kalenderhalbjahr[4]
Früherkennung Z1 bis Z6Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonatsechs Untersuchungen[6]
FluoridlackKinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonatzweimal im Kalenderhalbjahr[6]
IndividualprophylaxeKinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahreneinmal im Kalenderhalbjahr[7]
Versiegelung der Backenzähne (Fissurenversiegelung)Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahrenbei Bedarf[7]
Professionelle Zahnreinigungallekeine Kassenleistung, manche Kassen geben einen Zuschuss[3, 8]

Was bei der Kontrolluntersuchung passiert

Bei der Kontrolle schaut sich die Zahnärztin oder der Zahnarzt jeden Zahn an. Für die Diagnose einer Karies reicht meist dieser genaue Blick, ein Röntgenbild kann zeigen, wie weit sie schon reicht [9]. Wird eine Karies früh entdeckt, lässt sie sich früh behandeln. Die Praxis kann dich außerdem zur Mundhygiene beraten und Fluoridlack oder Fluoridgel auf die Zähne auftragen [9].

Zahnärztin in den Vierzigern untersucht in einer hellen Praxis die Zähne eines Mannes in den Dreißigern
Bild: KI-generiert

Karies entsteht meist, wenn Zahnbelag, wenig Mundhygiene und häufiger Zucker zusammenkommen. Bakterien im Belag bilden aus dem Zucker Säure, die den Zahnschmelz angreift. Das IQWiG rät deshalb, mindestens zweimal am Tag nach den Mahlzeiten mit fluoridhaltiger Zahnpasta zu putzen und weniger Zuckerhaltiges zu essen und zu trinken. Zucker steckt auch in Fruchtsäften und Ketchup [9]. Wie viel Zucker in deinem Alltag steckt, zeigt der Zuckerkonsum-Check.

Wie gut deine Zähne und dein Zahnfleisch gerade versorgt sind, kannst du vor dem nächsten Termin mit dem Zahngesundheits-Check durchgehen. Er fragt nach Putzgewohnheiten, Risiken und Warnzeichen am Zahnfleisch und ersetzt keine Untersuchung.

Parodontitis früh erkennen: der PSI alle zwei Jahre

Alle zwei Jahre hast du Anspruch auf den Parodontalen Screening-Index, kurz PSI [5]. Dabei tastet die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit einer stumpfen Sonde Zahn für Zahn den Zahnhalteapparat ab. Das Gebiss wird in sechs Abschnitte geteilt, drei pro Kiefer, und jeder Abschnitt bekommt einen Code von 0 bis 4. Code 0 heißt parodontal gesund. Code 1 steht für eine Zahnfleischentzündung, Code 2 zusätzlich für Zahnstein oder überstehende Ränder von Füllungen oder Kronen. Bei Code 3 oder 4 besteht der Verdacht auf eine Parodontitis, dann folgen eine genauere Untersuchung und Röntgenbilder. Das Ergebnis bekommst du schriftlich [5]. Bei Code 2 kann die Praxis Zahnstein entfernen und überstehende Füllungs- oder Kronenränder glätten, auch das zahlt die Kasse. Läuft gerade eine systematische Parodontitisbehandlung, wird der PSI in dieser Zeit nicht zusätzlich über die Kasse abgerechnet [5].

Frau in den Fünfzigern reinigt morgens im hellen Bad vor dem Spiegel ihre Zahnzwischenräume mit Zahnseide
Bild: KI-generiert

Diese Früherkennung lohnt sich, weil eine Zahnfleischentzündung meist lange unbemerkt bleibt. Typische Zeichen sind gerötetes, geschwollenes Zahnfleisch, das beim Putzen blutet. Bei einer Parodontitis kommen empfindliche Zahnhälse, Mundgeruch, Zahnfleischtaschen und später lockere Zähne dazu. Sie heilt nicht von allein aus und lässt sich umso besser behandeln, je früher sie erkannt wird [10]. Häufiger betroffen sind Raucherinnen und Raucher, Menschen mit Diabetes und Schwangere [10]. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung haben in Deutschland rund 14 Millionen Menschen eine schwere Parodontalerkrankung. Menschen mit Diabetes haben laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie häufiger eine schwere Parodontitis und im Schnitt doppelt so viele fehlende Zähne wie Menschen ohne Diabetes [11]. Ob du ein erhöhtes Diabetesrisiko hast, zeigt der Diabetes-Risiko-Check.

Wird eine Parodontitis festgestellt, prüft die Praxis Stadium, Schweregrad und Risikofaktoren wie Diabetes und Rauchen. Die systematische Behandlung muss die Krankenkasse vorab genehmigen, den Antrag stellt die Praxis. Nach einem Aufklärungsgespräch werden die Beläge in den tiefen Zahnfleischtaschen entfernt, und du bekommst eine Anleitung zur Mundhygiene. Drei bis sechs Monate danach beginnt die unterstützende Parodontitistherapie. Sie dauert zwei Jahre und umfasst Zahnreinigungen und Kontrollen, je nach Schweregrad mit mindestens drei, fünf oder zehn Monaten Abstand [12].

Professionelle Zahnreinigung: selbst zahlen oder nicht?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt weiche und harte Beläge und Verfärbungen, etwa durch Kaffee, Tee oder Rauchen. Meist wird gereinigt, poliert und Fluorid aufgetragen, das dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Sie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen und kostet nach Angaben des IQWiG meist 100 bis 200 Euro [3]. Manche Kassen zahlen als freiwillige Satzungsleistung einen Zuschuss oder übernehmen die Kosten ganz, Höhe und Bedingungen unterscheiden sich. Die Verbraucherzentrale rät, vorher bei der eigenen Kasse nachzufragen [8].

Ob die PZR besser vor Karies, Zahnfleischentzündung oder Parodontitis schützt als die Zahnsteinentfernung, die die Kasse zahlt, ist nach dem IQWiG nicht eindeutig belegt. Langfristige Nebenwirkungen sind nicht untersucht. Die Reinigung kann unangenehm sein, vor allem bei freiliegenden Zahnhälsen, und entzündetes Zahnfleisch kann leicht bluten. Nimmst du Blutverdünner wie ASS, sag das vorher. Verfärbungen kommen bei weiterem Rauchen oder Kaffeetrinken oft nach wenigen Wochen zurück [3]. Vor und nach einer Parodontitisbehandlung kann die PZR die Mundhygiene unterstützen, ob sie dabei mehr bringt als die Zahnsteinentfernung, ist ebenfalls unklar. Eine Anleitung zur Mundhygiene zahlt die Kasse für Kinder und Jugendliche bis 18 sowie für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung [3]. Wie du andere Angebote einordnest, die du selbst bezahlst, erklärt der Ratgeber IGeL-Leistungen.

Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche

Kinder haben vom 6. Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, Z1 bis Z6 genannt. Die erste liegt zwischen dem 6. und dem vollendeten 9. Lebensmonat, die letzte zwischen dem 61. und dem vollendeten 72. Lebensmonat. Die Praxis untersucht den Mund, berät die Eltern zu Ernährung, Zahnpflege und Fluorid und zeigt, wie man dem Kind die Zähne putzt. Ab der Z4 schätzt sie auch das Kariesrisiko ein. In dieser Zeit kann zweimal pro Kalenderhalbjahr Fluoridlack aufgetragen werden [6]. Seit Anfang 2026 werden die sechs Untersuchungen neben den ärztlichen U-Untersuchungen im Gelben Heft eingetragen [6].

Vom 6. bis zum 18. Geburtstag kommt die Individualprophylaxe dazu: einmal im Kalenderhalbjahr eine Untersuchung mit Befund des Zahnfleischs, Aufklärung über die Ursachen von Karies und Zahnfleischerkrankungen, Anleitung zur Mundpflege und Maßnahmen zur Härtung des Zahnschmelzes. In diesem Alter haben Kinder und Jugendliche auch Anspruch auf die Versiegelung der Backenzähne [7]. Etwa 8 von 10 Zwölfjährigen haben an den bleibenden Zähnen keine Karies [9]. Die frühen Termine haben einen Grund: Der Schmelz der Milchzähne ist empfindlicher, und frisch durchgebrochene bleibende Zähne sind noch nicht vollständig ausgehärtet. Kariesbakterien können außerdem über den Speichel übertragen werden [9].

Schwangerschaft und Pflegebedarf

Eine eigene Kontrolluntersuchung für Schwangere gibt es als Kassenleistung nicht. Schwangere nutzen die regulären Kontrollen zweimal im Jahr. Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Termin möglichst zu Beginn der Schwangerschaft. In dieser Zeit ist das Zahnfleisch stärker durchblutet und weicher und entzündet sich leichter. Größere Behandlungen sollen im weiteren Verlauf nur bei dringendem Bedarf stattfinden, Röntgenaufnahmen möglichst nicht. Manche Kassen bieten Schwangeren eine eigene Zahnvorsorge an [13].

Menschen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe bekommen einmal im Kalenderhalbjahr eine Erhebung ihres Mundgesundheitsstatus mit einem persönlichen Mundgesundheitsplan, eine Aufklärung zur Pflege von Zähnen, Zahnfleisch und Prothesen, die auch Pflegekräfte und Angehörige einbezieht, und die Entfernung von Zahnstein [4]. Wer wegen eingeschränkter Mobilität nicht in die Praxis kommen kann, wird zu Hause oder im Pflegeheim versorgt [4, 13].

Bonusheft: Warum sich die jährliche Kontrolle später auszahlt

Brauchst du einmal Zahnersatz, etwa eine Krone oder Brücke, zahlt die Kasse einen Festzuschuss von 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Hast du fünf Jahre lang regelmäßig Vorsorge nachgewiesen, steigt er auf 70 Prozent, nach zehn Jahren lückenloser Kontrollen auf 75 Prozent [14]. Erwachsene müssen dafür mindestens einmal in jedem Kalenderjahr zur Untersuchung gegangen sein, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zweimal im Jahr. Das Jahr 2020 zählt wegen der Pandemie nicht als Lücke [14, 15].

Ist dir innerhalb von zehn Jahren ein Termin durchgerutscht, kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen trotzdem 75 Prozent gewähren [15]. Fehlt ein Stempel, kann die Praxis ihn nachtragen, wenn der Besuch in ihren Unterlagen steht. Ist das Heft verloren, kann sie anhand der Patientenakte ein neues ausstellen. Bei einem Praxiswechsel bleibt das alte Heft gültig, bewahre es auf [14]. Welche anderen Bonusprogramme die Krankenkassen anbieten, steht im Ratgeber Bonusprogramme der Krankenkassen. Alle Kassenleistungen ab dem Erwachsenenalter fasst die Seite Vorsorge ab 18 zusammen.

  1. Behörde Parodontitis: Vorsorge und Früherkennung. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand 06/2025. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 05.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Welche Vor- und Nachteile hat die professionelle Zahnreinigung?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 23.08.2023. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Versorgung: Menschen mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigung. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand o. D.. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Der Parodontale Screening-Index (PSI). Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand 06/2025. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Gesunde Kinderzähne. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand o. D., Gelbes Heft ab Januar 2026. abgerufen am 28.10.2026
  7. Gesetz § 22 SGB V: Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  8. Organisation Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse?. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 17.04.2025. abgerufen am 28.10.2026
  9. Behörde Karies. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 23.08.2023. abgerufen am 28.10.2026
  10. Behörde Zahnfleischentzündung und Parodontitis. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 23.08.2023. abgerufen am 28.10.2026
  11. Behörde Pressestatement zu den Ergebnissen der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6), Martin Hendges. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand 14.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  12. Behörde Behandlung von Parodontalerkrankungen. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand o. J., letzter Beschluss 19.12.2024. abgerufen am 28.10.2026
  13. Organisation Zahnvorsorge für Kinder, Schwangere und Pflegebedürftige. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 06.01.2026. abgerufen am 28.10.2026
  14. Behörde Bonusheft. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Stand o. D.. abgerufen am 28.10.2026
  15. Gesetz § 55 SGB V: Leistungsanspruch (Festzuschüsse bei Zahnersatz). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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