Ratgeber
Pap-Abstrich und HPV-Test: So läuft die Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge ab
Beim Pap-Abstrich nimmt die Frauenärztin Zellen vom Gebärmutterhals ab, die im Labor auf Veränderungen untersucht werden. Frauen von 20 bis 34 haben jährlich Anspruch darauf, ab 35 alle drei Jahre auf einen Ko-Test aus Pap-Abstrich und HPV-Test. Laut G-BA erkranken von 1.000 ungeimpften Frauen ohne Früherkennung etwa 30 an Gebärmutterhalskrebs, bei lebenslanger regelmäßiger Teilnahme weniger als 1.
Der Pap-Abstrich ist die bekannteste Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt nimmt dabei Zellen vom Gebärmutterhals ab, die im Labor unter dem Mikroskop beurteilt werden. Frauen von 20 bis 34 Jahren können das jedes Jahr machen lassen, ab 35 gibt es alle drei Jahre einen Ko-Test aus Pap-Abstrich und HPV-Test [1]. Diese Früherkennung kann Vorstufen finden, die sich entfernen lassen, bevor Krebs entsteht [2]. Hier liest du, wie die Untersuchung abläuft, was ein auffälliger Befund bedeutet und welche Vor- und Nachteile der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zahlen nennt. Stand ist der 28.10.2026.
Wie Gebärmutterhalskrebs entsteht
Fast immer wird Gebärmutterhalskrebs durch eine lang anhaltende Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) verursacht. Die Viren werden beim Geschlechtsverkehr oder durch Hautkontakt im Intimbereich übertragen. Die meisten Frauen stecken sich irgendwann im Leben an, viele zwischen 20 und 30 Jahren, und meist bleibt das unbemerkt [2]. Vorübergehend können sich dabei Zellen in der Schleimhaut am Muttermund verändern. Häufig verschwinden diese Veränderungen von selbst. Setzen sich bestimmte HPV-Typen aber für Jahre oder Jahrzehnte fest, kann sich langsam eine Krebsvorstufe und schließlich Krebs entwickeln [2].
Wie hoch das Risiko ist, hängt vor allem davon ab, ob eine Frau zur Früherkennung geht, ob sie gegen HPV geimpft ist und wie alt sie ist. Auch das eigene Sexualverhalten und das der Partner spielen eine Rolle, und Rauchen kann das Risiko erhöhen [2]. Unterstützung beim Aufhören beschreibt der Ratgeber Mit dem Rauchen aufhören. Ohne Impfung und ohne Früherkennung würden von 1.000 Frauen in den folgenden zehn Jahren erkranken: im Alter von 20 Jahren weniger als 1, mit 30 Jahren 1, mit 40 Jahren 5, mit 50 Jahren 9, mit 60 Jahren 8 und mit 70 Jahren 6 [2]. Die Vorstufen bilden sich Jahre bis Jahrzehnte vorher [2].
Was dir zusteht
| Alter | Untersuchung | Wie oft | Beleg |
|---|---|---|---|
| 20 bis 34 Jahre | gynäkologische Untersuchung mit Pap-Abstrich | jährlich | [1, 3] |
| ab 35 Jahren | Ko-Test aus Pap-Abstrich und HPV-Test | alle drei Jahre | [1] |
| ab 35 Jahren | gynäkologische Untersuchung ohne Abstrich | in den Jahren zwischen den Ko-Tests weiter jährlich | [4] |
| ab 30 Jahren | Abtasten der Brust und der Lymphknoten in der Achsel | jährlich, beim selben Termin | [1, 5] |
| 20 bis 65 Jahre | Einladung der Krankenkasse mit 20, 25, 30 und so weiter | alle fünf Jahre | [1, 5] |
| bei auffälligem Befund | Abklärung nach festem Ablauf, bei Bedarf mit Kolposkopie | je nach Befund | [1] |
Auf die Einladung musst du nicht warten, die Untersuchung steht dir in den vorgesehenen Abständen auch ohne sie zu [1]. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht, weil auch ältere Frauen noch an Gebärmutterhalskrebs erkranken können [2, 4]. Manche ältere Frauen haben allerdings nur noch ein sehr geringes Risiko, etwa nach mehreren unauffälligen Ergebnissen hintereinander. Die Versicherteninformation des G-BA rät Frauen über 65, mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt zu besprechen, ob sie auf den Ko-Test verzichten können [2].
So läuft der Pap-Abstrich ab
Die Ärztin fragt zuerst nach Beschwerden und deinem HPV-Impfstatus, sieht sich die Haut im Genitalbereich an und tastet die inneren Geschlechtsorgane ab [1]. Dann führt sie ein Instrument, das Spekulum, in die Scheide ein und entnimmt Schleimhautzellen an zwei Stellen: vom Muttermund und aus der Öffnung des Gebärmutterhalses. Das dauert wenige Sekunden und ist meist schmerzfrei [2]. Vor den Wechseljahren solltest du den Termin nicht in die Zeit deiner Periode legen, weil die Blutung das Ergebnis verfälschen kann [4].

Die Proben gehen in ein Labor, das Ergebnis liegt der Praxis meist innerhalb einer Woche vor [2]. Ist alles unauffällig, erfährst du das nur, wenn du ausdrücklich danach fragst. Über einen auffälligen Befund und die nötigen weiteren Schritte informiert dich die Praxis von sich aus [1].
Pap-Abstrich und HPV-Test: der Unterschied
Beim Pap-Abstrich werden die Zellen unter dem Mikroskop untersucht. So zeigt sich, ob es veränderte Zellen gibt und wie stark sie verändert sind. Der HPV-Test prüft, ob der Gebärmutterhals mit HP-Viren infiziert ist, die Krebs verursachen können [2]. Ein positiver HPV-Test ist keine Krebsdiagnose, er zeigt eine aktuelle Infektion an. Ob sie von selbst verschwindet, kann der Test nicht vorhersagen [2, 4].

Für Frauen unter 30 bringt der HPV-Test laut Krebsinformationsdienst nicht den erhofften Vorteil, weil sie häufiger infiziert sind und die Infektion meist schneller wieder abheilt [4]. Ab 35 bietet der Ko-Test laut G-BA mehr Sicherheit als der Pap-Abstrich allein. Deshalb reicht dann ein Abstand von drei Jahren [2].
Was nach einem auffälligen Befund passiert
Hinter den meisten auffälligen Ergebnissen stecken harmlose Veränderungen und kein Krebs [2]. Laut Krebsinformationsdienst erhalten 3 bis 4 von 100 untersuchten Frauen einen auffälligen Befund, rein rechnerisch also jede regelmäßig untersuchte Frau einmal im Leben [4]. Wie es weitergeht, legt die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme fest. Bei Frauen von 20 bis 29 Jahren mit leichten Zellveränderungen wird der Abstrich nach 6 bis 12 Monaten wiederholt. Eine Spiegelung des Muttermunds ist erst vorgesehen, wenn die Veränderungen über 24 Monate bleiben oder deutlicher werden. Ab 30 folgt bei solchen Befunden nach 6 bis 12 Monaten ein HPV-Test [1].

Ab 35 hängt das Vorgehen von beiden Ergebnissen ab. Ist der HPV-Test positiv und der Pap-Abstrich unauffällig, wird der Ko-Test nach zwölf Monaten wiederholt. Ist er dann wieder unauffällig, geht es normal weiter, sonst soll innerhalb von drei Monaten eine Kolposkopie folgen [1]. Die Kolposkopie ist innerhalb von drei Monaten vorgesehen, wenn der Pap-Befund auf stärkere Zellveränderungen hinweist oder wenn bei leichten Zellveränderungen zugleich der HPV-Test positiv ist. Beim Verdacht auf eine hochgradige Vorstufe oder Krebs soll sie unverzüglich erfolgen [1]. Bei einer Kolposkopie betrachtet die Ärztin die Schleimhaut mit einer Art Lupe und kann eine kleine Gewebeprobe entnehmen [2].
Gewebeveränderungen werden in drei Stufen eingeteilt: leicht (CIN 1), mittelgradig (CIN 2) und hochgradig (CIN 3). Leichte und mittelgradige Veränderungen bilden sich meist zurück, vor allem bei Frauen zwischen 20 und 30. Hier gehst du kein Risiko ein, wenn du zunächst abwartest und den Verlauf kontrollieren lässt [2]. Aus hochgradigen Veränderungen entwickelt sich unbehandelt nach Schätzungen etwa die Hälfte zu Krebs, deshalb wird empfohlen, sie zu entfernen. Der Eingriff heißt Konisation. Eine Dysplasie ist aber kein Notfall: Du hast Zeit, dich zu informieren und gemeinsam mit deiner Ärztin zu entscheiden [2].
Bei der Konisation wird ein etwa kirschkerngroßes, kegelförmiges Stück vom Muttermund entfernt. Danach können leichte Schmerzen, Blutungen und einige Tage rötlicher Ausfluss auftreten, schwere Nebenwirkungen hat der Eingriff bei den meisten Frauen nicht. Er schwächt aber den Muttermund. Nach einer größeren Konisation kommt es bei etwa 3 von 100 späteren Schwangerschaften zu einer Frühgeburt vor der 37. Woche. Gewebeschonende Eingriffe senken dieses Risiko deutlich, was vor allem bei Kinderwunsch zählt [2].
Nutzen und Schaden in Zahlen
Der G-BA hat hochgerechnet, was 1.000 ungeimpfte Frauen erwarten können, die zwischen 20 und 30 Jahren mit der Früherkennung beginnen und ihr Leben lang regelmäßig teilnehmen [2].
| Von 1.000 Frauen | Ohne Früherkennung | Mit regelmäßiger Früherkennung | Beleg |
|---|---|---|---|
| erkranken an Gebärmutterhalskrebs | etwa 30 | weniger als 1 | [2] |
| sterben an Gebärmutterhalskrebs | etwa 12 | weniger als 1 | [2] |
| werden mit einer Konisation behandelt | selten | etwa 110 bis 120 | [2] |
Der wichtigste Vorteil ist, dass Vorstufen rechtzeitig entdeckt und entfernt werden können. Dadurch lassen sich auch belastende Behandlungen wie eine Entfernung der Gebärmutter, Bestrahlung oder Chemotherapie vermeiden [2]. Der wichtigste Nachteil sind Überbehandlungen: Die Tests finden auch Veränderungen, die nie gefährlich geworden wären. Bei einem Teil der 110 bis 120 Frauen mit Konisation wäre die Dysplasie nie zu Krebs geworden. Weil sich das nicht vorhersagen lässt, sind solche Eingriffe nicht ganz zu vermeiden. Das Risiko sinkt, wenn bei leichten und mittelgradigen Veränderungen zuerst abgewartet wird [2].
Auch bei regelmäßiger Teilnahme lässt sich nicht völlig ausschließen, dass eine Vorstufe übersehen wird [2]. Ungewöhnliche Blutungen, etwa nach dem Geschlechtsverkehr, außerhalb der Regel oder nach den Wechseljahren, und ungewöhnlicher Ausfluss gehören deshalb in die Frauenarztpraxis, auch wenn die letzte Untersuchung erst kurz zurückliegt [2].
HPV-Impfung und Vorsorge
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung allen Kindern von 9 bis 14 Jahren. Wer bis dahin nicht geimpft ist, sollte die Impfung bis zum 18. Geburtstag nachholen. Bis 14 reichen zwei Dosen, ab 15 sind drei nötig [6]. Die Krankenkassen zahlen im Rahmen der Empfehlung bis 17 Jahre, einige auch ab 18. Ob deine Kasse das tut, klärst du vorher dort [6]. Die STIKO-Empfehlungen für Erwachsene erklärt der Ratgeber Impfungen für Erwachsene.
Die Impfung senkt das Risiko, deckt aber nicht alle krebsauslösenden HPV-Typen ab [2, 6]. Etwa 10 von 1.000 geimpften Frauen würden im Laufe ihres Lebens trotzdem an Gebärmutterhalskrebs erkranken, wenn sie nie zur Früherkennung gingen [2]. Das Robert Koch-Institut rät geimpften Frauen deshalb, ab 20 weiter am Screening teilzunehmen [6].
Zusätzliche Tests auf eigene Kosten
In manchen Praxen werden zusätzliche Untersuchungen angeboten, die du selbst bezahlen sollst, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zahlen die Krankenkassen laut G-BA alle notwendigen Untersuchungen. Zusätzliche Tests haben keine Vorteile, sie erhöhen das Risiko, durch auffällige Befunde unnötig beunruhigt zu werden, und können eher zu Überbehandlungen führen [2]. Ein Beispiel ist die Dünnschichtzytologie, bei der die Zellen vor der Untersuchung aufgereinigt werden. Im Programm ist sie eine Kassenleistung, trotzdem bieten Praxen sie oft zusätzlich als IGeL an. Laut IGeL-Report 2024 ist sie die vierthäufigste in Anspruch genommene Selbstzahlerleistung [7]. Mehr dazu steht im Ratgeber IGeL-Leistungen.
Nach einer vollständigen Entfernung der Gebärmutter samt Gebärmutterhals übernehmen die Kassen laut Krebsinformationsdienst (Stand 04/2020) Abstrich und HPV-Test im Rahmen des Programms nicht mehr, die jährliche gynäkologische Untersuchung bleibt. Gibt es keinen medizinischen Grund für diese Tests, zahlst du sie selbst. Wurde der Gebärmutterhals erhalten, gilt die Früherkennung unverändert [4].
Ob und wie oft du zur Früherkennung gehst, entscheidest du selbst. Eine ausführliche ärztliche Aufklärung über Risiko, Vor- und Nachteile gehört zu den Kassenleistungen [2]. Was Früherkennung grundsätzlich kann, erklärt der Ratgeber Was ein Screening kann und was nicht. Alle Untersuchungen für Frauen nach Alter findest du auf der Seite Vorsorge für Frauen, deinen eigenen Stand zeigt der Krebsvorsorge-Check.
- Gesetz Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), Teil III Zervixkarzinom, geändert am 20.08.2026, in Kraft seit 02.10.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 20.08.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung: Versicherteninformation für Frauen ab 35 Jahren (Anlage VI-B oKFE-RL). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 17.11.2022. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung: Versicherteninformation für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren (Anlage VI-A oKFE-RL). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 18.06.2020. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Gebärmutterhalskrebs: Früherkennung. Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum. Stand 09.01.2024. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Krebsfrüherkennung: Früherkennungsuntersuchungen, die von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 03.09.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Antworten auf häufig gestellte Fragen zur HPV-Impfung. Robert Koch-Institut (RKI). Stand 29.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Dünnschichtzytologie: Kassenleistung oft zusätzlich als IGeL verkauft (Pressemitteilung). Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor. Stand 13.02.2025. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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