Ratgeber

Vorsorge in der Schwangerschaft: Termine, Ultraschall, Bluttests und Impfungen

In der Schwangerschaft zahlt die gesetzliche Krankenkasse Vorsorgetermine etwa alle vier Wochen, in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen, dazu drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, Bluttests und einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes. Viele Untersuchungen kann auch eine Hebamme übernehmen. Die STIKO empfiehlt in jeder Schwangerschaft die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten; alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig.

Die Vorsorge in der Schwangerschaft soll Gefahren für dich und dein Kind früh erkennen. Was gesetzlich Versicherte bekommen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Mutterschafts-Richtlinie fest, zuletzt geändert am 16.07.2026 und in dieser Fassung seit dem 25.08.2026 in Kraft [1]. Diese Seite erklärt, welche Termine und Untersuchungen dazugehören, welche Impfungen die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt und was du über zusätzliche Tests wissen solltest. Jede vorgeburtliche Untersuchung ist freiwillig, du kannst sie auch ablehnen [1].

Was die Schwangerschaftsvorsorge umfasst

LeistungZeitpunktBeleg
Erste Untersuchung mit Vorgeschichte, Blutdruck, Gewicht, Urin, Blutfarbstoff und Chlamydien-Testmöglichst früh nach Feststellung der Schwangerschaft[1]
Vorsorgetermine mit Blutdruck, Gewicht, Urin, Lage und Herztönen des Kindesetwa alle vier Wochen, in den letzten zwei Monaten je zwei pro Monat[1, 2]
Basis-Ultraschall9. bis 12., 19. bis 22. und 29. bis 32. Schwangerschaftswoche[1]
Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtestfrüh, Antikörpersuchtest erneut zwischen 23+0 und 26+6[1]
Tests auf Syphilis und Hepatitis B, freiwilliger HIV-Testfrüh[1]
Röteln-Antikörpernur ohne nachgewiesene Immunität, etwa durch zwei dokumentierte Röteln-Impfungen[1]
Test auf Schwangerschaftsdiabeteszwischen 24+0 und 27+6[1]
Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors aus dem Blut der Mutterbei rhesus-negativen Schwangeren ab 11+0[1]
Untersuchungen der Mutter nach der Geburtin der ersten Woche und nach sechs bis acht Wochen[1]

Die Angaben wie 24+0 bedeuten 24 vollendete Wochen und 0 Tage, gezählt ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung [1]. Die Ergebnisse stehen im Mutterpass, den du meist beim ersten Termin bekommst [2]. Die Richtlinie lässt auch einen elektronischen Mutterpass zu, wenn du ihn möchtest [1].

Ärztin, Arzt oder Hebamme

Nach § 24d SGB V hast du während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt Anspruch auf ärztliche Betreuung und auf Hebammenhilfe, einschließlich der Vorsorgeuntersuchungen [5]. Einen großen Teil der Untersuchungen können Hebammen übernehmen. Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen und bestimmte vorgeburtliche Untersuchungen macht die Frauenärztin oder der Frauenarzt [2]. Zur ärztlichen Beratung gehören auch Ernährung, eine ausreichende Jodzufuhr, Mundgesundheit und das Risiko für Karies [1, 5]. Wenn du wissen möchtest, wie gut deine Ernährung mit wichtigen Nährstoffen versorgt ist, gibt der Nährstoffmangel-Check eine erste Einschätzung; die Beratung in der Praxis ersetzt er nicht.

Hebamme in den Vierzigern besucht eine Schwangere in den Dreißigern und spricht mit ihr auf dem Sofa
Bild: KI-generiert

Bei manchen Schwangerschaften ist mehr Überwachung nötig, etwa bei schweren Vorerkrankungen der Mutter, nach wiederholten Fehlgeburten oder Frühgeburten, bei Mehrlingen, bei Bluthochdruck oder Diabetes in der Schwangerschaft. Auch Erstgebärende unter 18 oder über 35 Jahre zählt die Richtlinie dazu. Dann können die Termine häufiger sein als alle vier Wochen [1].

Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen

Die Kasse zahlt drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Die erste in der 9. bis 12. Woche bestätigt vor allem die Schwangerschaft, zeigt den Herzschlag und hilft, den Geburtstermin zu schätzen. Bei der zweiten in der 19. bis 22. Woche kannst du zwischen einem Basis-Ultraschall und einem erweiterten Basis-Ultraschall wählen, bei dem Kopf, Herz, Rücken und Bauchwand des Kindes genauer angesehen werden. Die dritte in der 29. bis 32. Woche prüft Wachstum, Lage und Herzschlag [1].

Schwangere in den Dreißigern sitzt mit ihrem Partner Hand in Hand im Wartebereich einer Frauenarztpraxis
Bild: KI-generiert

Ultraschall kann sich irren, in beide Richtungen. Er kann auf eine Entwicklungsstörung hindeuten, obwohl sich das Kind normal entwickelt, oder unauffällig sein, obwohl ein Problem besteht. Nach internationalen Zahlen muss etwa eine von 100 Schwangeren mit einem falschen Ergebnis rechnen. Die Schallwellen selbst schaden nach heutigem Wissen weder dir noch dem Kind. Ein unklarer Befund kann aber Sorgen und weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Du darfst auf einzelne oder alle Ultraschalluntersuchungen verzichten; dein Versicherungsschutz bleibt davon unberührt [1]. Ultraschall ohne medizinischen Grund, oft "Babyfernsehen" genannt, ist seit dem 01.01.2021 verboten [8].

Bluttests und der Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Früh in der Schwangerschaft werden Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmt und ein Suchtest auf Antikörper gemacht. Dazu kommen ein Test auf Syphilis und auf Hepatitis B. Ist die Mutter mit Hepatitis B infiziert, wird das Neugeborene direkt nach der Geburt geimpft. Einen HIV-Test soll die Praxis jeder Schwangeren empfehlen, er findet aber nur mit deiner Einwilligung statt [1]. Bist du rhesus-negativ, kann ab der 11. Woche aus deinem Blut bestimmt werden, ob das Kind rhesus-positiv ist. Eine Spritze mit Anti-D-Immunglobulin zwischen 27+0 und 29+6 ist nur nötig, wenn das Kind rhesus-positiv ist. Sie soll verhindern, dass dein Körper Antikörper gegen das Blut des Kindes bildet. Liegt bis 29+6 kein Testergebnis vor, bekommst du sie vorsorglich [1].

Schwangere Ende zwanzig frühstückt morgens in der sonnigen Küche mit Obst und einem Glas Wasser
Bild: KI-generiert

Zwischen 24+0 und 27+6 bekommst du einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten. Beim Vortest trinkst du ein Glas Wasser mit 50 Gramm Zucker, nüchtern musst du dafür nicht sein. Liegt der Blutzucker nach einer Stunde unter 7,5 mmol/l, ist der Test beendet. Liegt er bei 7,5 mmol/l oder darüber, folgt zeitnah ein Belastungstest mit 75 Gramm Zucker, für den du nüchtern sein musst [1]. Die Behandlung, meist eine Umstellung der Ernährung und mehr Bewegung, senkt das Risiko einer Schulterdystokie, bei der das Kind nach dem Kopf stecken bleibt. In Studien kam es ohne Behandlung bei 3 bis 4 von 100 Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes dazu, mit Behandlung bei 1 bis 2 von 100 [1]. Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes entwickeln später im Leben häufiger einen Typ-2-Diabetes [1].

Impfungen in der Schwangerschaft

Die STIKO empfiehlt in jeder Schwangerschaft zwei Impfungen. Die Grippeimpfung bekommen gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei einer Grunderkrankung schon im ersten. Gegen Keuchhusten wird zu Beginn des letzten Drittels geimpft, ab der 28. Schwangerschaftswoche, bei drohender Frühgeburt schon im zweiten Drittel. Diese Impfung gilt in jeder Schwangerschaft, egal wie lange die letzte zurückliegt [3]. Die Grippeimpfung soll dich selbst vor einem schweren Verlauf schützen, die Keuchhusten-Impfung über die Antikörper vor allem dein Neugeborenes, das selbst noch nicht ausreichend geimpft werden kann [3]. Auch Eltern, Geschwister und Großeltern sollen gegen Keuchhusten geschützt sein, wenn ihre letzte Impfung mehr als zehn Jahre her ist, möglichst spätestens vier Wochen vor der Geburt [3].

Totimpfstoffe gelten in der Schwangerschaft als sicher. Im ersten Drittel sollen trotzdem nur dringend nötige Impfungen gegeben werden, damit die in dieser Zeit häufigen Fehlgeburten nicht mit einer Impfung in Verbindung gebracht werden. Lebendimpfstoffe wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sind in der Schwangerschaft ausgeschlossen [3]. Gegen COVID-19 empfiehlt die STIKO gesunden Schwangeren seit dem 09.07.2026 keine Impfung mehr. Bei einer Grunderkrankung oder Komplikationen wie Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck gilt die Empfehlung weiter, ab dem zweiten Drittel [4]. Ob dir vor einer Schwangerschaft noch Impfungen fehlen, zeigt der Impfstatus-Check, den ganzen Kalender erklärt der Ratgeber Impfungen für Erwachsene.

Zusätzliche Tests: NIPT, Ersttrimester-Screening und IGeL

Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) sucht im Blut der Mutter nach Hinweisen auf die Trisomien 13, 18 und 21. Er gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Die Kasse zahlt ihn, wenn andere Untersuchungen auf eine Trisomie hindeuten oder wenn du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt zu dem Schluss kommst, dass er in deiner Situation nötig ist. Vorher muss eine ausführliche Beratung stattfinden [1]. Trisomien sind in jedem Alter selten, werden aber mit dem Alter häufiger. Ein Kind mit Down-Syndrom erwarten etwa 8 von 10.000 Schwangeren zwischen 20 und 24 Jahren, 17 von 10.000 zwischen 30 und 34 und 163 von 10.000 über 40 [1].

Ein unauffälliges Ergebnis ist sehr zuverlässig. Ein auffälliges ist dagegen ein starker Hinweis, aber keine Diagnose. Die Versicherteninformation des G-BA rechnet das an 10.000 Schwangeren vor, von denen 10 ein Kind mit Down-Syndrom erwarten: Der Test ist bei 15 auffällig, 5 davon sind falscher Alarm. Bei etwa 2 bis 6 von 100 Schwangeren lässt sich der Test nicht auswerten. Sicher klären lässt sich ein auffälliges Ergebnis nur mit einer Fruchtwasseruntersuchung oder einer Entnahme von Gewebe aus der Plazenta; durch diese Eingriffe haben etwa 1 bis 4 von 1.000 Frauen eine Fehlgeburt [1]. Das Ersttrimester-Screening aus Ultraschall und Blutwerten berechnet nur eine Wahrscheinlichkeit, wird in der Regel nicht von der Kasse bezahlt und kostet laut G-BA 150 bis 250 Euro [1]. Was ein Suchtest grundsätzlich leisten kann, erklärt der Ratgeber Was ein Screening kann und was nicht.

Manche Tests werden als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Der Toxoplasmose-Test ohne konkreten Verdacht kostet nach dem IGeL-Monitor 16,90 bis 20,40 Euro, dazu Beratung und Blutabnahme; der IGeL-Monitor bewertet ihn mit "unklar", weil schwachen Hinweisen auf einen Nutzen Hinweise auf Schäden wie falsche Befunde gegenüberstehen [6]. Den Test auf B-Streptokokken bezahlt die Kasse bei erhöhtem Risiko, sonst kostet er 10 bis 30 Euro. Auch ihn bewertet der IGeL-Monitor mit "unklar" [7]. Worauf du bei Selbstzahlerleistungen achten kannst, steht im Ratgeber IGeL-Leistungen.

Wann du nicht bis zum nächsten Termin warten solltest

Zwischen den Terminen gilt: Ungewöhnliche Beschwerden gehören in die Praxis oder zur Hebamme, auch wenn der nächste Termin noch weit weg ist. Bei der Präeklampsie, die bei etwa 2 bis 5 Prozent der Schwangeren auftritt, nennt die Barmer als mögliche Anzeichen unter anderem hohen Blutdruck, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Schmerzen im rechten Oberbauch, Wassereinlagerungen, schaumigen Urin und eine Gewichtszunahme von mehr als einem Kilogramm pro Woche [9]. Blutdruck, Gewicht und Eiweiß im Urin werden bei jedem Vorsorgetermin geprüft [1].

Nach der Geburt

Nach der Geburt stehen zwei ärztliche Untersuchungen an: eine in der ersten Woche mit Bestimmung des Blutfarbstoffs und eine nach etwa sechs, spätestens acht Wochen mit allgemeiner und gynäkologischer Untersuchung, Blutdruck, Urin und Beratung [1]. Die Hebamme kommt in den ersten zehn Tagen bei Bedarf täglich und danach bis zur 12. Woche noch bis zu 16 Mal [2]. Der Anspruch auf Hebammenhilfe im Wochenbett gilt bis zwölf Wochen nach der Geburt, weitere Leistungen braucht eine ärztliche Anordnung [5]. Wurde in der Schwangerschaft nicht gegen Keuchhusten geimpft, soll die Mutter die Impfung möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt bekommen. Fehlen zwei dokumentierte Röteln-Impfungen, empfiehlt die STIKO nach der Geburt zwei Impfungen mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff im Abstand von mindestens vier Wochen, auch in der Stillzeit [3]. Welche Früherkennung für Frauen danach weitergeht, zeigt die Seite Vorsorge für Frauen.

  1. Gesetz Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL) mit Anlagen und Versicherteninformationen, zuletzt geändert am 16.07.2026, in Kraft seit 25.08.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 16.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde Schwangerschaftsvorsorge: Untersuchungen und Beratung. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 15.12.2025. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026. Robert Koch-Institut (RKI). Stand 22.01.2026. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde STIKO: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung 2026, Epidemiologisches Bulletin 28/2026. Robert Koch-Institut (RKI). Stand 09.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
  5. Gesetz § 24d SGB V: Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Toxoplasmose-Test bei Schwangeren. Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor. Stand 04.10.2021. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Streptokokken-Test in der Schwangerschaft. Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor. Stand 18.07.2017. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchungen). Medizinischer Dienst Bund, IGeL-Monitor. Stand 17.12.2020. abgerufen am 28.10.2026
  9. Organisation Präeklampsie: Ursachen, Symptome und Behandlung. BARMER. Stand 02.03.2026. abgerufen am 28.10.2026
  10. Behörde Blutungen und Zwischenblutungen in der Schwangerschaft. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de. Stand 11.06.2024. abgerufen am 28.10.2026
  11. Behörde Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de. Stand 14.05.2025. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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