Ratgeber
Hautkrebsscreening ab 35: Wie es abläuft und was die Kasse zahlt
Gesetzlich Versicherte haben ab 35 jedes zweite Jahr Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebsscreening in einer Hautarztpraxis oder einer dafür geschulten Hausarztpraxis. Nach einem kurzen Gespräch wird die gesamte Haut angesehen, auch Kopfhaut, Hautfalten und Genitalbereich; der Termin dauert etwa 15 Minuten. Ob das Screening Todesfälle durch Hautkrebs verhindert, ist nicht eindeutig belegt, und der G-BA prüft das Angebot bis Ende 2027.
Das Hautkrebsscreening ist eine Früherkennungsuntersuchung: Eine Ärztin oder ein Arzt sieht deine gesamte Haut an und sucht nach schwarzem und hellem Hautkrebs im Anfangsstadium [1, 2]. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 jedes zweite Jahr Anspruch darauf, das Angebot gibt es seit 2008 unverändert [1, 5]. Hier steht, wer die Untersuchung machen darf, wie der Termin abläuft, was bei einem Verdacht passiert und was über Nutzen und Nachteile bekannt ist. Ob du hingehst, entscheidest du selbst.
Wer Anspruch hat und wie oft
Gesucht wird nach drei Krebsarten: dem Melanom, also dem schwarzen Hautkrebs, sowie dem Basalzellkarzinom und dem Plattenepithelkarzinom, die zum hellen Hautkrebs zählen. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht vor, das Screening nach Möglichkeit zusammen mit dem Check-up zu machen [1].
| Punkt | Regel | Beleg |
|---|---|---|
| Alter | ab 35 | [1] |
| Abstand | jedes zweite Jahr, frühestens nach Ablauf des folgenden Kalenderjahres | [1] |
| Inhalt | Anamnese, visuelle Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes, Befundmitteilung mit Beratung, Dokumentation | [1] |
| Wer untersucht | Hautarztpraxen und hausärztliche Praxen mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung | [1] |
| Dauer | etwa 15 Minuten | [2] |
| Kosten | für gesetzlich Versicherte kostenfrei, auch die Abklärung eines Verdachts | [2] |
Die Regel zum Abstand ist genauer, als "alle zwei Jahre" vermuten lässt: Eine neue Untersuchung ist erst möglich, wenn das Kalenderjahr nach der letzten vorbei ist [1]. Warst du zum Beispiel im März 2026 beim Screening, kannst du ab dem 01.01.2028 wieder gehen. Einige gesetzliche Krankenkassen bezahlen zusätzliche Untersuchungen auch für Jüngere unter 35 [2]. Die Verbraucherzentrale schreibt allerdings, dass solche Extras, etwa ein früherer oder jährlicher Check, keinen belegbaren Zusatznutzen bringen [4]. Private Krankenversicherungen übernehmen meist ähnliche Leistungen, eine Nachfrage vorab lohnt sich [2].
Wer das Screening machen darf
Abrechnen dürfen das Screening nur Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. In Frage kommen Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, etwa aus der Allgemeinmedizin oder der Inneren Medizin. Voraussetzung ist eine zertifizierte Fortbildung von acht Stunden. Darin geht es um das Erkennen von Hautkrebs auf einen Blick, aber auch um den möglichen Nutzen und Schaden von Früherkennung [1]. Nicht jede Praxis bietet die Untersuchung an, frag deshalb bei der Terminvereinbarung nach [4]. Wenn es dir lieber ist, kannst du dir eine Ärztin oder einen Arzt deines Geschlechts suchen [2].
So läuft der Termin ab
Damit die Haut gut zu sehen ist, lässt du Make-up und Nagellack an Finger- und Fußnägeln am besten weg, ebenso eine aufwendige Frisur [2]. Am Anfang steht ein kurzes Gespräch. Die Ärztin oder der Arzt fragt nach deinem Gesundheitszustand, nach Hautveränderungen und Hautkrebs bei dir oder in der Familie, nach deinem Beruf und nach Gewohnheiten wie Sonnenbaden oder Solariumbesuchen. Dazu gehört auch eine Aufklärung über Nutzen und Risiken [2].

Danach wird die Haut am ganzen Körper angesehen, auch an Stellen, die du selbst kaum siehst: Kopfhaut, Ohren, Mundschleimhaut, Nägel, die Räume zwischen den Zehen, Hautfalten, Genitalbereich und After. Dafür ziehst du dich aus, die Unterwäsche kannst du meist anbehalten. Die Untersuchung tut nicht weh [2]. Vorgeschrieben ist eine standardisierte visuelle Untersuchung der gesamten Haut [1]. Verdächtige Stellen kann die Praxis zusätzlich mit einem Dermatoskop betrachten, einer beleuchteten Lupe. Im gesetzlichen Screening kostet dich das nichts [2], und laut Verbraucherzentrale darf die Praxis dafür keine Zuzahlung verlangen [4].
Das Ergebnis erfährst du direkt im Anschluss. Ist alles unauffällig, kann eine Beratung zum Sonnenschutz und zur Selbstuntersuchung folgen, und der nächste Termin steht in der Regel in zwei Jahren an [2].
Wenn eine Stelle auffällt
Hat eine Hausarztpraxis einen Verdacht, geht es zur weiteren Abklärung in eine Hautarztpraxis. Dort wird noch einmal die ganze Haut untersucht und vor allem die auffällige Stelle angesehen [1]. Meist wird sie dann unter örtlicher Betäubung entfernt, oft an einem eigenen Termin kurz nach dem Screening. Das Gewebe untersuchen Pathologinnen und Pathologen oder Hautärztinnen und Hautärzte mit einer Zusatzweiterbildung, und den Befund bespricht die Praxis persönlich mit dir [1, 2]. Beim hellen Hautkrebs, etwa einem Basalzellkarzinom, reicht oft schon die vollständige Entfernung als Behandlung [2]. Für gesetzlich Versicherte sind Überweisung und Abklärung kostenfrei [2].
Was das Screening bringt und was dagegen spricht
Das Screening kann Vorstufen und Hautkrebs in einem früheren Stadium entdecken, in dem die Behandlung oft wirksamer ist. Außerdem erfährst du dabei etwas über deine Risikofaktoren und über die Selbstuntersuchung [2]. Ob dadurch weniger Menschen an Hautkrebs sterben, ist offen. Der Krebsinformationsdienst schreibt, es gebe Hinweise darauf, eindeutig belegt sei es aber nicht [2]. Die Verbraucherzentrale hält die Vor- und Nachteile für nicht ausreichend untersucht. Nach ihrer Darstellung hängt der Nutzen vom persönlichen Risiko und von der Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte ab [4].
Eine Studie aus Lübeck und Oldenburg hat 2026 untersucht, wie sich die Sterblichkeit am Melanom von 2009 bis 2022 in Deutschland und in neun Nachbarländern ohne ein solches Screening entwickelt hat. Sie sank in Deutschland um durchschnittlich 1,8 Prozent pro Jahr und in den neun Vergleichsländern zusammen um 2,2 Prozent. Der Unterschied war statistisch nicht bedeutsam. Am deutschen Programm nehmen nach der Schätzung der Autorinnen und Autoren etwa 32 Prozent der Berechtigten teil [6]. Sie sehen ihr Ergebnis im Einklang mit früheren Studien, die keinen Vorteil bei der Sterblichkeit zeigen konnten, und empfehlen, die Gründe für die schwache Wirkung zu untersuchen [6].
Auf der anderen Seite stehen mögliche Nachteile. Eine harmlose Stelle kann zunächst für bösartig gehalten und entfernt werden, das hinterlässt kleine Narben. Ein Verdacht, der sich nicht bestätigt, kann belasten. Ein Tumor kann übersehen werden, sodass die Behandlung später beginnt. Und es gibt Überdiagnosen: Dann wird ein bösartiger Befund behandelt, der dir zu Lebzeiten nie geschadet hätte [2]. Wie oft das passiert, ist unklar [4]. Die meisten Fachleute halten den Nutzen für die Teilnehmenden laut Krebsinformationsdienst trotzdem für größer als die Risiken [2].
Was der G-BA gerade überprüft
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber den G-BA beauftragt, das Hautkrebs-Screening und den Check-up bis Ende 2027 zu überprüfen. Am 15.10.2026 hat der G-BA dazu ein Beratungsverfahren eingeleitet und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt. Geprüft wird, ob ein Screening nach dem persönlichen Risiko möglich ist und ob sich die Häufigkeit der Untersuchung anpassen lässt [5]. Bis zu einer Entscheidung gilt das bisherige Angebot. Auffällige Hautveränderungen kannst du unabhängig vom Screening jederzeit ärztlich abklären lassen [5]. Diese Seite gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder.
Zusatzangebote, die du selbst bezahlst
Manche Praxen bieten mehr an, als die Kasse bezahlt. Dazu gehören eine Fotografie der ganzen Haut und die sequenzielle digitale Dermatoskopie, bei der Bilder einer Stelle gespeichert und beim nächsten Termin verglichen werden, teils mit einer Auswertung durch künstliche Intelligenz. Die Krankenkassen müssen das in der Regel nicht bezahlen. Die Ganzkörperfotografie eignet sich laut Krebsinformationsdienst für Menschen mit erhöhtem Hautkrebsrisiko [2]. Privat zahlen musst du laut Verbraucherzentrale die Dermatoskopie, wenn du unter 35 bist und deine Kasse nichts Früheres anbietet, oder wenn du dich öfter als alle zwei Jahre untersuchen lassen willst. Die Videodokumentation der Haut ist immer eine Privatleistung, und die Entfernung harmloser, nur kosmetisch störender Male bezahlt die Kasse meist nicht. Bei Selbstzahlerleistungen lohnt sich ein Preisvergleich zwischen Praxen [4]. Mehr zum Umgang mit solchen Angeboten steht im Ratgeber IGeL-Leistungen: Was du selbst zahlst.
Zwischen den Terminen: die eigene Haut beobachten
Fachleute raten, die Haut regelmäßig selbst anzusehen, auch an Rücken, Kopfhaut, Gesäß, Genitalbereich, Fußsohlen, zwischen den Zehen und unter den Nägeln. Ein großer Spiegel, ein Handspiegel, helles Licht und ein vertrauter Mensch helfen dabei, Fotos können Veränderungen über die Zeit festhalten [3]. Dass die Selbstuntersuchung das Sterberisiko senkt, ist durch Studien nicht belegt, und sie ersetzt das ärztliche Screening nicht. Hautkrebs-Apps ersetzen weder die Abklärung noch das Screening [3].

Als Orientierung dient die ABCDE-Regel. Verdächtig sind Male, die unregelmäßig geformt sind, einen unscharfen Rand oder mehrere Farbtöne haben, größer als 3 bis 5 Millimeter sind oder sich erheben und verändern. Ein Mal, das ganz anders aussieht als alle übrigen, verdient ebenfalls Aufmerksamkeit [3]. Welche Risikofaktoren auf dich zutreffen, zeigt der Hautkrebs-Risiko-Check. Haben deine Eltern ein Melanom gehabt, kann laut Krebsinformationsdienst ein häufigeres Screening in Betracht gezogen werden; wie oft, klärst du mit deiner Praxis [2].
Welche Früherkennung ab 35 sonst noch dazugehört, beschreibt die Seite Vorsorge ab 35, was beim Check-up untersucht wird, der Ratgeber Check-up 35. Wo du bei Lebensstil und Früherkennung insgesamt stehst, zeigt der Krebsvorsorge-Check. Wie Sonne und Vitamin D zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Vitamin D im Winter.
- Gesetz Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL), §§ 28 bis 32, zuletzt geändert am 18.12.2025, in Kraft getreten am 12.03.2026. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 18.12.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Hautkrebsscreening und Hautkrebs-Früherkennung. Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum. Stand 21.01.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Symptome von Hautkrebs: Warnzeichen erkennen. Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum. Stand 21.01.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Hautkrebs-Früherkennung: Welchen Nutzen hat sie?. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 09.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Hautkrebs-Screening und Check-up: G-BA berät über das aktuelle Früherkennungsangebot (Meldung). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 15.10.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Studie Population Skin Cancer Screening and Melanoma Mortality Rates. JAMA Dermatology 162(8), S. 775 bis 779. Hübner J, Schumann L, Eisemann N, Katalinic A, Beckhaus J. Stand 10.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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