Ratgeber

Augenarzt-Vorsorge: Wann du deine Augen untersuchen lassen solltest

Eine allgemeine Vorsorge beim Augenarzt für Erwachsene ohne Beschwerden zahlt die gesetzliche Kasse nicht. Die Leitlinie der Augenärzte empfiehlt trotzdem ab 40 eine Untersuchung auf grünen Star, ohne weitere Risiken alle 5 Jahre und ab 60 alle 2 bis 3 Jahre. Wer Diabetes hat, sollte je nach Risiko jedes Jahr oder alle 2 Jahre die Netzhaut prüfen lassen, und bei Lichtblitzen, einem Schatten im Blickfeld oder plötzlichem Sehverlust geht es sofort in die Augenarztpraxis.

Eine feste Vorsorge beim Augenarzt, wie es sie für Zähne oder die Haut gibt, sieht die gesetzliche Krankenversicherung für Erwachsene nicht vor. In der Übersicht des IQWiG über die Früherkennung, die die Kasse zahlt, kommt keine Augenuntersuchung vor [1]. Trotzdem gibt es gute Gründe, regelmäßig in eine Augenarztpraxis zu gehen: Mehrere Augenkrankheiten bleiben lange unbemerkt, und bei Diabetes gelten feste Kontrollabstände. Dieser Ratgeber zeigt, wann eine Untersuchung empfohlen wird, was die Kasse zahlt und welche Zeichen keinen Aufschub dulden. Er gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder.

Wann eine Untersuchung beim Augenarzt empfohlen wird

AnlassEmpfehlungWer zahltBeleg
Früherkennung von grünem Star, 40 bis 59 Jahre, ohne weitere Risikenalle 5 Jahreselbst, ohne Verdacht[2, 3]
Früherkennung von grünem Star ab 60, ohne weitere Risikenalle 2 bis 3 Jahreselbst, ohne Verdacht[2, 3]
Diabetes ohne Netzhautschäden und ohne allgemeine Risikofaktorenalle 2 JahreKasse[3, 4]
Diabetes mit Risikofaktoren oder wenn sie der Praxis unbekannt sindjährlichKasse[3, 4]
Neu festgestellter Typ-2-DiabetessofortKasse[3, 4]
Arbeit an BildschirmgerätenAngebotsvorsorge mit Untersuchung der AugenArbeitgeber[5]
Führerschein Klasse BSehtest, bei Antragstellung höchstens zwei Jahre altselbst[6]
Lichtblitze, Schatten im Blickfeld, plötzlicher SehverlustsofortKasse[3, 7]

Grüner Star: Früherkennung ab 40

Beim grünen Star (Glaukom) wird der Sehnerv nach und nach geschädigt. Ein Offenwinkel-Glaukom entwickelt sich meist langsam und zunächst unbemerkt. Zwischen 40 und 80 Jahren erkranken innerhalb von 5 Jahren schätzungsweise 1 bis 2 von 100 Menschen neu daran, etwa 3 bis 4 von 100 haben bereits eines [3]. Als Risiken nennt das IQWiG ein höheres Alter, ein Glaukom in der Familie, starke Kurzsichtigkeit und Diabetes. Menschen mit dunkler Hautfarbe erkranken häufiger. Etwa 4 von 100 Menschen über 40 haben einen erhöhten Augeninnendruck, und von ihnen entwickeln etwa 10 von 100 innerhalb von 5 Jahren Sehverluste [3].

Augenärztin untersucht in einer hellen Praxis die Augen eines Mannes in den Fünfzigern an der Spaltlampe
Bild: KI-generiert

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft und der Berufsverband der Augenärzte empfehlen in ihrer Leitlinie, allen Menschen ab 40 eine Untersuchung auf Glaukom anzubieten. Ohne weitere Risikofaktoren soll der Abstand zwischen 40 und 59 Jahren 5 Jahre betragen, ab 60 sind es 2 bis 3 Jahre. Bei einem Glaukom bei Eltern, Geschwistern oder Kindern, bei Kurzsichtigkeit ab 4 Dioptrien, einer längeren Behandlung mit Kortison oder bestimmten Befunden am Auge sollen die Abstände kürzer sein [2]. Untersucht werden der Sehnerv und der Augeninnendruck, dazu kommt ein Blick durch das Spaltlampen-Mikroskop [3].

Ohne Verdacht ist diese Untersuchung eine Selbstzahlerleistung. Der IGeL-Monitor nennt Kosten von in der Regel 20 bis 40 Euro für Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks. Die Kasse zahlt die Abklärung bei einem begründeten Verdacht und bei bestimmten Risiken, etwa Augenschäden durch Diabetes [3, 8].

Nutzen und Grenzen der Glaukom-Früherkennung

Über den Nutzen sind sich die Fachleute nicht einig. Das IQWiG schreibt, dass ein Screening ab einem bestimmten Alter oder für Risikogruppen bisher nicht in aussagekräftigen Studien untersucht wurde [3]. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes fand keine Studien dazu, ob Augenspiegelung und Druckmessung fortgeschrittene Glaukome und Erblindungen verhindern, und keine Hinweise auf Vorteile einer Behandlung früh erkannter Glaukome. Als Schaden nennt er, dass der Kontakt mit dem Auge unangenehm sein, das Auge reizen und eventuell die Hornhaut abschürfen kann. Dazu kommen indirekte Schäden, wie sie bei jeder Früherkennung grundsätzlich möglich sind. Seine Bewertung lautet "tendenziell negativ" [8].

Die Leitlinie der Augenärzte empfiehlt die Untersuchung trotzdem. Sie räumt ein, dass die Studienlage begrenzt ist, und wiegt die Folgen eines übersehenen Glaukoms schwerer als einen Verdacht, der sich bei weiteren Untersuchungen nicht bestätigt [2]. Sehschäden, die ein Glaukom schon verursacht hat, bilden sich durch eine Behandlung nicht zurück [3]. Ob du die Untersuchung machen lässt und selbst bezahlst, entscheidest du. Hilfreich ist die Frage, ob Risiken wie ein Glaukom in der Familie oder starke Kurzsichtigkeit bei dir zutreffen. Welche Gründe für dich sprechen, sammelt der Augen-Vorsorge-Check, und wie du Selbstzahlerangebote allgemein einordnest, erklärt der Ratgeber IGeL-Leistungen.

Augen bei Diabetes: feste Kontrollabstände

Diabetes kann die Netzhaut schädigen. Diese diabetische Retinopathie und die Schäden an der Stelle des schärfsten Sehens verlaufen lange ohne Beschwerden. Deshalb sind Kontrollen auch dann nötig, wenn du gut siehst [4]. Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes besteht zum Zeitpunkt der Diagnose bei 2 bis 16 Prozent bereits eine Retinopathie [4].

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft empfiehlt eine augenärztliche Untersuchung alle 2 Jahre, wenn keine Netzhautschäden und keine allgemeinen Risikofaktoren bestehen. Liegen Risikofaktoren vor oder sind sie der Augenarztpraxis nicht bekannt, ist die Untersuchung jährlich vorgesehen. Bei bestehenden Schäden legt die Praxis die Abstände fest. Bei einem neu festgestellten Typ-2-Diabetes soll die erste Untersuchung sofort stattfinden, ebenso bei Typ-1-Diabetes ab dem 11. Lebensjahr. Schwangere mit Diabetes sollen sofort nach Feststellung der Schwangerschaft und danach alle 3 Monate untersucht werden [4]. Ein Dokumentationsbogen der Hausarzt- oder Diabetespraxis sagt der Augenarztpraxis, welche Risiken bei dir bestehen [4]. Wie Diabetes überhaupt früh auffällt, beschreibt der Ratgeber Diabetes früh erkennen.

Makuladegeneration und grauer Star im Alter

Die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) betrifft die Mitte der Netzhaut. Was du direkt anschaust, wirkt verschwommen oder verzerrt, während der Rand des Blickfelds meist erhalten bleibt. Etwa 1 von 100 Menschen zwischen 65 und 75 Jahren ist betroffen, bei den über 85-Jährigen sind es 10 bis 20 von 100 [9]. Die trockene Form verläuft langsam und lässt sich bisher nicht wirksam behandeln, die feuchte Form führt schneller zu Sehbehinderungen und wird vor allem mit Medikamenten behandelt, die ins Auge gespritzt werden. Rauchen erhöht das Risiko, Rauchende erkranken häufiger und im Schnitt früher [9]. Wie stark deine Abhängigkeit ist, zeigt der Nikotintest.

Frau in den Siebzigern mit Brille stickt am hellen Wohnzimmerfenster konzentriert an einem Stickrahmen
Bild: KI-generiert

Der graue Star (Katarakt) trübt die Linse. Das Sehen wird allmählich unscharf wie durch einen Schleier, Farben und Kontraste verblassen, Blendung stört stärker, und Autofahren in der Nacht fällt schwerer. Zwischen 65 und 74 Jahren sind etwa 20 von 100 Menschen betroffen, bei den über 74-Jährigen mehr als die Hälfte. Neben dem Alter zählen gesund.bund.de zufolge unter anderem UV-Licht, Rauchen, Diabetes und eine längere Einnahme von Kortison zu den Risiken [10]. Medikamente helfen nicht. Ob und wann die trübe Linse in einer meist ambulanten Operation durch eine künstliche ersetzt wird, hängt davon ab, wie stark der Sehverlust dich im Alltag einschränkt [10]. Was ab 65 sonst noch an Vorsorge dazukommt, steht auf der Seite Vorsorge ab 65.

Bildschirmarbeit und Führerschein

Wer im Beruf an Bildschirmgeräten arbeitet, bekommt vom Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge. Sie enthält das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Ist eine augenärztliche Untersuchung nötig, muss der Arbeitgeber sie ermöglichen. Brauchst du für die Bildschirmarbeit eine spezielle Sehhilfe und reicht deine normale Brille nicht, muss er sie stellen [5]. Wie dein Arbeitsplatz eingerichtet ist, prüft der Bildschirmarbeitsplatz-Check.

Für den Führerschein der Klassen A und B brauchst du einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bestehst du ihn nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung nötig. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein. Für Lkw- und Busklassen gilt eine umfangreichere Untersuchung, auch bei der Verlängerung [6].

Was die Kasse bei Brille und Augenuntersuchung zahlt

Hast du Beschwerden oder besteht ein Verdacht auf eine Augenkrankheit, zahlt die Kasse die Untersuchung [3]. Bei der Brille ist sie zurückhaltend. Kinder und Jugendliche bis 18 haben Anspruch auf Sehhilfen. Erwachsene bekommen die Gläser nur bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien oder einer schweren Sehbeeinträchtigung bezahlt. Das Gestell zahlt die Kasse nicht, Kontaktlinsen nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen. Wählst du Kontaktlinsen statt einer nötigen Brille, zahlt die Kasse höchstens den Betrag, den die Brille gekostet hätte. Eigene Regeln gelten für therapeutische Sehhilfen bei Verletzungen oder Erkrankungen der Augen [11]. Die erste Brille auf Kassenkosten setzt eine Verordnung durch eine Augenärztin oder einen Augenarzt voraus, weil vorher die Ursache des Sehfehlers geklärt werden soll [12].

Warnzeichen, die sofort in die Praxis gehören

Lichtblitze, viele neue schwarze Punkte wie ein Rußregen, ein dunkler Schatten, der sich wie ein Vorhang ins Blickfeld schiebt, oder plötzlicher Sehverlust auf einem Auge können auf eine Netzhautablösung hinweisen. Das ist ein Notfall, du solltest sofort eine Augenarztpraxis aufsuchen [7]. Ein plötzlich rotes, stark schmerzendes Auge mit Sehstörungen, heftigen Kopfschmerzen und Übelkeit kann ein Glaukomanfall sein. Er kann innerhalb von Stunden bis Tagen bleibende Sehschäden hinterlassen, deshalb gehst du sofort in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus [3].

  1. Behörde Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 05.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Leitlinie Update 2024: Bewertung von Risikofaktoren für das Auftreten des Offenwinkelglaukoms (AWMF-Register Nr. 045-015, S2e). Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA). Stand 03.03.2024. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Grüner Star (Glaukom). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 14.06.2023. abgerufen am 28.10.2026
  4. Leitlinie DDG-Praxisempfehlung Diabetische Retinopathie und Makulopathie. Diabetologie und Stoffwechsel 19 (Suppl. 2): S315 bis S321. Hammes HP, Lemmen KD, Bertram B; Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). Stand 2024. abgerufen am 28.10.2026
  5. Gesetz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  6. Gesetz § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Sehvermögen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Netzhautablösung: Ursachen und Behandlung. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 23.02.2026. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Merkblatt für Ihr Praxisgespräch: Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung. IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund. Stand 04.02.2025. abgerufen am 28.10.2026
  9. Behörde Altersabhängige Makuladegeneration (AMD). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 13.03.2024. abgerufen am 28.10.2026
  10. Behörde Grauer Star (Katarakt). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 15.12.2023. abgerufen am 28.10.2026
  11. Gesetz § 33 SGB V: Hilfsmittel (Absätze 2 und 3, Sehhilfen). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  12. Behörde Hilfsmittel-Richtlinie, § 12 Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen (Fassung in Kraft seit 16.05.2025). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 20.02.2025. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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